Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 15.01.2025 um 14.00 Uhr
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am
10-01-2025
09:00
- zuletzt bearbeitet am
15-01-2025
15:00
von
miriam@ebay
Hallo allerseits und ❤️lich willkommen zu der eBay-Fragestunde mit dem eBay-Community-Team.
Da wir diese Woche kein spezielles Thema haben, zögert bitte nicht, eure (bitte nicht bereits von anderen Mitgliedern vorhandene Themen) allgemeinen Kauf- oder Verkaufsfragen hier zu stellen.
Um eure Fragen schneller beantworten zu können, bitten wir euch jeweils eine Frage pro Beitrag zu wählen. Selbstverständlich könnt ihr so viele Beiträge in der eBay-Fragestunde schreiben, wie ihr möchtet - das ist sogar von uns gewünscht!
Die Fragestunde bleibt bis 15:00 Uhr geöffnet. Danach wird sie für weitere Fragen geschlossen. Selbstverständlich werden wir uns aber auch weiterhin darum kümmern, alle Fragen zu beantworten, die möglicherweise noch unbeantwortet sind – gebt uns dafür bitte etwas Zeit, da wir dann häufig andere Kollegen um Unterstützung fragen müssen, um die korrekte Antwort für euch zu bekommen.
Um Deine Frage zu veröffentlichen, klicke in der unteren rechten Ecke dieses Beitrags auf Antworten, gebe Deine Frage ein und klicke zwischen 14.00 und 15.00 Uhr auf "Antwort".
Das Format der eBay-Fragestunde spiegelt das Format unserer Community-Diskussionsforen wider, in denen alle Beiträge chronologisch auftreten. Das Community-Team beantwortet jede eingehende Frage in dieser Reihenfolge und zitiert die ursprüngliche Frage dann in der jeweiligen Antwort. Dieses Zitat und die Antwort erscheinen chronologisch später und somit weiter unten.
WICHTIG: auch wenn wir das Format des Diskussionsforums nutzen, ist die Fragestunde einzeln und alleine nur für Fragen einzelner Mitglieder da und nicht um Diskussion zu starten - nutzt dafür bitte gerne wie immer unser Diskussionsforum.
Solltet ihr die eBay-Fragestunde leider verpasst haben, freuen wir uns, wenn ihr eure Frage direkt in der Community stellt oder aber auch einfach bis zur nächsten Fragestunde* wartet.
Lieben Gruß,
Euer eBay-Community-Team
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Betreff: Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 15.01.2025 um 14.00 Uhr
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15-01-2025 14:21
@marting278 schrieb:
Ich finde viele Angebote, die gegen einen bestimmten ebay-Grundsatz verstossen. Wenn ich solche Artikel melde, dann bekomme ich grundsätzlich eine automatische Nachricht der Form "Unsere automatische Prüfung hat ergeben, dass Ihre Meldung unbegründet ist." Nachdem ich mehrmals auf erneute Prüfung bestehe, schaut letztendlich auch ein Mensch darauf und befindet dann jeweils, dass die Meldung doch begründet war. Die automatische Prüfung hat also versagt. Den Aufwand muss ich bei jedem gemeldeten Artikel treiben. Ich verstehe ja, dass Ebay den Aufwand in Grenzen halten will, aber das derzeitige Vorgehen hinterlässt bei mir das Gefühl, dass Ebay Meldungen nicht ernst nimmt und ihr Einhaltung der Grundsätze nichts bedeutet. Was kann ich tun, damit ich mit weniger Aufwand eine korrekte Prüfung meiner Meldungen erhalte?
@marting278 Hey. 🙂 Selbstverständlich nehmen wir jede einzelne Meldung sehr ernst. Wir empfehlen hier, betreffende Artikel auf jeden Fall immer wieder zu melden und auch Einspruch gegen eventuelle Fehlentscheidungen einzulegen.
Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unseres Meldesystems.
Liebe Grüße,
Nina
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15-01-2025 14:20
Ich bin ganz neu bei eBay und versuche seit einer Woche in verschiedenen Foren die Informationen zu finden, wie ich meine Identität als Verkäufer verifiziere.
Es erschließt sich mir nicht, tut mir leid.
Ich habe eine Kreditkarte und ein Bankkonto hinterlegt. Mein Name, Adresse, Telefonnummer sind auch gespeichert.
Wie und wann geschieht die Verifizierung?
Ich habe keine email und kein Banner zum verifizieren.
Stelle ich einfach einen Artikel zum Verkauf ein und dann kommt erst die Aufforderung zur Verifizierung oder muss ich vorm Verkaufen noch irgendwas tun?
Danke euch
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15-01-2025 14:16 - bearbeitet 15-01-2025 14:17
@gabrinau schrieb:
Von gabrinau
Hallo, ich habe einen Artikel mit aktuellen 3 Fotos eingestellt, verkauft per Sofortkauf, Käufer hat am 05.11.24 den Artikel erhalten.Am 28.11.24 hat der Käufer mit einer negativen Beurteilung und sich mit einer E-Mail gemeldet, in dem er angibt, dass er den Artikel nicht wie beschrieben erhalten hat, am 09.11.24 mit dem von Ihm gezeigten Artikel auf einer Messe beim Hersteller war, hat Teile für den Artikel gekauft und dann erst am 28.11.24 die negative Bewertung mit Forderung der Rücknahme abgegeben, weil nach eigenen Angaben die Widerherstellung niccht geklappt hat, deswegen er den Artikel jetzt zurück geben möchte. Die Rücknahme wurde ohne Fotos von dem Artikel verlangt und erst auf mehrere Anforderungen habe ich nach über 3 Wochen Fotos enthalten.
Der Käufer hat den Artikel an mich zurück gesendet und der entsprach nicht dem Original Zustand beim Verkauf noch dem Zustand der letzten Fotos vom Käufer.
Trotz zweimaliger telefonischer Beschwerde und Einspruch gegen die Fall Entscheidung von ebay bekommt der Käufer wegen Käuferschutz von ebay recht und ich soll den Artikel zurück nehmen und alles zurück zahlen Der Einspruch zur Fall Entscheidung ist noch offen.
FRAGE:
Wie soll / kann man sich als Verkäufer überhaupt vor solchem Käufern schützen bzw. was ist zu tun?
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich den Fall nochmals vornehmen würden sowie die Bewertung, die Sie ja lesen können.
Gerne können Sie auch über die ebay Nachrichten den Verlauf der Kommunikation verfolgen, falls Sie dazu meine Genehmigung benötigen, erteile ich die hiermit gerne
Vielen Dank, mfG gabrinau
@gabrinau Hey. 🙂 Ich habe mir den ganzen Fall einmal angeschaut. Um hier nun eine abschließende Lösung für dich und auch deinen Käufer zu finden, habe ich die Rückgabe geschlossen. Der einbehaltene Betrag wird innerhalb der nächsten 48 Stunden für dich freigegeben. Die Erstattung an deinen Käufer übernehmen wir.
Die zugehörige Bewertung habe ich ebenfalls entfernt.
Liebe Grüße,
Nina
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15-01-2025 14:16
@inspektor-clouseau schrieb:
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf eine von mir als gew. Verkäufer regelmäßig genutzten Unterkategorie „Fotos“ im Bereich „Film-Merchandise/Film-Fanartikel“.
Seit letzten Freitag werden in dieser Unter-Kategorie beim normalen „Stöbern in Kategorien“ keinerlei Artikel mehr angezeigt, weder in der Web-Version noch in der Handy-App. In dieser „Foto“-Unter-Kategorie sind normalerweise (seit vielen Jahren) immer rund 200.000 Artikel gelistet.
Genauer Pfad: Filme & Serien - Film-Merchandise/Film-Fanartikel - Fotos (leider sind die Bezeichnungen, je nach Einstieg, etwas unterschiedlich).
Schon in der vorletzten Stufe „Film-Merchandise/Film-Fanartikel“ werden bei erstem Aufschlag 0 Ergebnisse angezeigt. Verzweigt man weiter in eine der Unterkategorien z.b.“Filmprogrammhefte“ werden diese aber in der dort üblichen Menge angezeigt. Dies gilt für alle Unterkategorien, außer eben für „Fotos“. Daher vermute ich den Fehler/Bug dort.
Bleibt man in der Kategorie „Fotos“ -mit angeblich 0 Artikeln- und gibt zusätzlich über die normale Suche einen häufig genutzten Suchbegriff (z.B. „Aushangfoto“) ein, erscheinen über 54.000 Artikel.
Heißt für mich: die Artikel sind zwar da, werden aber ohne zusätzlichen Suchbegriff nicht angezeigt.
Das ist -gerade im Sammlerbereich- fatal, da die Neueingänge hier meist ohne zusätzliche Suchbegriffe durchgesehen werden.
Wenn man sich bei Verkäufern, die in dem Bereich listen, alle Angebote anzeigen lässt, werden die „Fotos“ angezeigt. Filtern man nach der Foto-Kategorie sind sie aber verschwunden.
Ich habe das Problem am Montag tel. einem Kundendienstmitarbeiter vorgestellt. Er konnte es nachstellen und wollte es weiterleiten. Ich sollte es parallel über das „?“ als technischen Fehler melden, was ich auch getan habe. Geändert hat sich bisher nichts.
Ob das Ganze evtl. auch in anderen Kategorien, abseits meines Interessenbereiches, passiert, weiß ich natürlich nicht.
Hallo @inspektor-clouseau und Danke, dass du uns das meldest. Wir werden uns das gemeinsam mit der Technik nochmals näher ansehen und ich denke deine Beschreibung ist ausreichend, um das Verhalten nachstellen zu können.
Falls es ein Update gibt, dann werde ich meine Antwort hier bis Ende der Woche nochmals aktualisieren. Es ist aber oft so, dass wir bei einem Systemverhalten, wie dem von dir beschriebenen in der Kategorie "Film-Merchandise/Film-Fanartikel" nicht immer eine Rückmeldung dazu geben können, ob und wann das Verhalten verbessert werden kann. Wir gehen dem aber auf jeden Fall nach.
Liebe Grüße
Miriam
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15-01-2025 14:14
@itec-systems schrieb:
Servus,
die Frage habe ich vor ein paar Tagen schon im Forum gestellt:
Käufer sendet Ware ohne Original Verpackung zurück die einen ziemlich hohen Wert hat. Daher behalte ich bei der Rückzahlung 60€ ein. Und Ebay berechnet mir VOLLE Transaktionsgebühr und Anzeigenbebühr wodruch von den 60€ die eigentlich die Verpackung abdecken sollen ganze 5,84€ übrig bleiben?
Dazu habe ich auch die Antwort erhalten:
Rückerstattungen, für die eine Gutschrift der Verkaufsgebühren nicht infrage kommt
In den folgenden Situationen erfolgt keine Gebührengutschrift:
- Sie haben eine Rückerstattung an den Käufer außerhalb von eBay veranlasst (beispielsweise mit der Option „Geld senden“ bei PayPal).
- eBay hat sich bei einer Rückgabeanforderung oder bei einem Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels eingeschaltet und der Fall wurde mit einer Rückerstattung an den Käufer geschlossen. (Ausnahme: Wenn eBay eingeschaltet wurde, um bei einer Rückgabe für einen Artikel mit eBay-Echtheitsprüfung, der über den Echtheitsprüfer zurückgeschickt wurde, Unterstützung zu leisten, sind Sie zu einer Gebührengutschrift berechtigt, wenn der Käufer eine Rückerstattung erhält.)
- Sie haben von der Rückerstattung an den Käufer einen Anteil abgezogen, da der Käufer den Artikel gebraucht oder beschädigt zurückgegeben hat (gilt nur für berechtigte Verkäufer).
Nun möchte ich aber dennoch nochmal nachfragen was sich Ebay hierbei denkt. Der Abzug ist ja dafür da den entstanden Schaden des Verkäufers zu kompensieren. Als gewöhnlicher Abzug der Verkaufskosten sind um die 10% ja normal. Wenn sich Ebay aber die KOMPLETTEN Verkaufskosten behält ist die Möglichkeit des Abzugs der Ersattungskosten ja für die Katz und hat keinerlei Vorteile für Käufer.
Der Käufer ist unzufrieden, der Verkäufer ist unzufrieden nur Ebay hat alles was sie wollen.
Ich finde diese Praxis mehr als unfair gegenüber dem Verkäufer. Bei einer "normalen" Teilerstattung werden die Gebühren auch nur anteilig berechnet wieso wird das bei einer anteiligen Rückersattung nicht auch gemacht?
Hallo @itec-systems ,
ich habe dir doch schon in deinem Thema geantwortet. Lass es bitte doch dort weiterführen.
Beste Grüße
Patrick
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15-01-2025 14:14
Ich finde viele Angebote, die gegen einen bestimmten ebay-Grundsatz verstossen. Wenn ich solche Artikel melde, dann bekomme ich grundsätzlich eine automatische Nachricht der Form "Unsere automatische Prüfung hat ergeben, dass Ihre Meldung unbegründet ist." Nachdem ich mehrmals auf erneute Prüfung bestehe, schaut letztendlich auch ein Mensch darauf und befindet dann jeweils, dass die Meldung doch begründet war. Die automatische Prüfung hat also versagt. Den Aufwand muss ich bei jedem gemeldeten Artikel treiben. Ich verstehe ja, dass Ebay den Aufwand in Grenzen halten will, aber das derzeitige Vorgehen hinterlässt bei mir das Gefühl, dass Ebay Meldungen nicht ernst nimmt und ihr Einhaltung der Grundsätze nichts bedeutet. Was kann ich tun, damit ich mit weniger Aufwand eine korrekte Prüfung meiner Meldungen erhalte?
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15-01-2025 14:10
Hallo,
wir haben uns die Anzeigen Reports angeschaut und dabei festgestellt, dass für einige Aufträge, sowohl eine Basis Anzeigen als auch eine Premium /Externe Anzeige berechnet wurde.
Im Gespräch mit den Ebay Advertising Kollegen wurde aber bestätigt, dass entweder die Basis ODER die Premium Anzeige berechnet wird. Wenn ein Kunde durch die Premium Anzeige kauft, warum soll auch die Basis Anzeige bezahlt werden?
Beispiel Bestellung: 12-12300-52588
Mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung
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15-01-2025 14:09
Servus,
die Frage habe ich vor ein paar Tagen schon im Forum gestellt:
Käufer sendet Ware ohne Original Verpackung zurück die einen ziemlich hohen Wert hat. Daher behalte ich bei der Rückzahlung 60€ ein. Und Ebay berechnet mir VOLLE Transaktionsgebühr und Anzeigenbebühr wodruch von den 60€ die eigentlich die Verpackung abdecken sollen ganze 5,84€ übrig bleiben?
Dazu habe ich auch die Antwort erhalten:
Rückerstattungen, für die eine Gutschrift der Verkaufsgebühren nicht infrage kommt
In den folgenden Situationen erfolgt keine Gebührengutschrift:
- Sie haben eine Rückerstattung an den Käufer außerhalb von eBay veranlasst (beispielsweise mit der Option „Geld senden“ bei PayPal).
- eBay hat sich bei einer Rückgabeanforderung oder bei einem Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels eingeschaltet und der Fall wurde mit einer Rückerstattung an den Käufer geschlossen. (Ausnahme: Wenn eBay eingeschaltet wurde, um bei einer Rückgabe für einen Artikel mit eBay-Echtheitsprüfung, der über den Echtheitsprüfer zurückgeschickt wurde, Unterstützung zu leisten, sind Sie zu einer Gebührengutschrift berechtigt, wenn der Käufer eine Rückerstattung erhält.)
- Sie haben von der Rückerstattung an den Käufer einen Anteil abgezogen, da der Käufer den Artikel gebraucht oder beschädigt zurückgegeben hat (gilt nur für berechtigte Verkäufer).
Nun möchte ich aber dennoch nochmal nachfragen was sich Ebay hierbei denkt. Der Abzug ist ja dafür da den entstanden Schaden des Verkäufers zu kompensieren. Als gewöhnlicher Abzug der Verkaufskosten sind um die 10% ja normal. Wenn sich Ebay aber die KOMPLETTEN Verkaufskosten behält ist die Möglichkeit des Abzugs der Ersattungskosten ja für die Katz und hat keinerlei Vorteile für Käufer.
Der Käufer ist unzufrieden, der Verkäufer ist unzufrieden nur Ebay hat alles was sie wollen.
Ich finde diese Praxis mehr als unfair gegenüber dem Verkäufer. Bei einer "normalen" Teilerstattung werden die Gebühren auch nur anteilig berechnet wieso wird das bei einer anteiligen Rückersattung nicht auch gemacht?
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15-01-2025 14:02
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf eine von mir als gew. Verkäufer regelmäßig genutzten Unterkategorie „Fotos“ im Bereich „Film-Merchandise/Film-Fanartikel“.
Seit letzten Freitag werden in dieser Unter-Kategorie beim normalen „Stöbern in Kategorien“ keinerlei Artikel mehr angezeigt, weder in der Web-Version noch in der Handy-App. In dieser „Foto“-Unter-Kategorie sind normalerweise (seit vielen Jahren) immer rund 200.000 Artikel gelistet.
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Schon in der vorletzten Stufe „Film-Merchandise/Film-Fanartikel“ werden bei erstem Aufschlag 0 Ergebnisse angezeigt. Verzweigt man weiter in eine der Unterkategorien z.b.“Filmprogrammhefte“ werden diese aber in der dort üblichen Menge angezeigt. Dies gilt für alle Unterkategorien, außer eben für „Fotos“. Daher vermute ich den Fehler/Bug dort.
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Heißt für mich: die Artikel sind zwar da, werden aber ohne zusätzlichen Suchbegriff nicht angezeigt.
Das ist -gerade im Sammlerbereich- fatal, da die Neueingänge hier meist ohne zusätzliche Suchbegriffe durchgesehen werden.
Wenn man sich bei Verkäufern, die in dem Bereich listen, alle Angebote anzeigen lässt, werden die „Fotos“ angezeigt. Filtern man nach der Foto-Kategorie sind sie aber verschwunden.
Ich habe das Problem am Montag tel. einem Kundendienstmitarbeiter vorgestellt. Er konnte es nachstellen und wollte es weiterleiten. Ich sollte es parallel über das „?“ als technischen Fehler melden, was ich auch getan habe. Geändert hat sich bisher nichts.
Ob das Ganze evtl. auch in anderen Kategorien, abseits meines Interessenbereiches, passiert, weiß ich natürlich nicht.
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15-01-2025 14:01
Von gabrinau
Hallo, ich habe einen Artikel mit aktuellen 3 Fotos eingestellt, verkauft per Sofortkauf, Käufer hat am 05.11.24 den Artikel erhalten.Am 28.11.24 hat der Käufer mit einer negativen Beurteilung und sich mit einer E-Mail gemeldet, in dem er angibt, dass er den Artikel nicht wie beschrieben erhalten hat, am 09.11.24 mit dem von Ihm gezeigten Artikel auf einer Messe beim Hersteller war, hat Teile für den Artikel gekauft und dann erst am 28.11.24 die negative Bewertung mit Forderung der Rücknahme abgegeben, weil nach eigenen Angaben die Widerherstellung niccht geklappt hat, deswegen er den Artikel jetzt zurück geben möchte. Die Rücknahme wurde ohne Fotos von dem Artikel verlangt und erst auf mehrere Anforderungen habe ich nach über 3 Wochen Fotos enthalten.
Der Käufer hat den Artikel an mich zurück gesendet und der entsprach nicht dem Original Zustand beim Verkauf noch dem Zustand der letzten Fotos vom Käufer.
Trotz zweimaliger telefonischer Beschwerde und Einspruch gegen die Fall Entscheidung von ebay bekommt der Käufer wegen Käuferschutz von ebay recht und ich soll den Artikel zurück nehmen und alles zurück zahlen Der Einspruch zur Fall Entscheidung ist noch offen.
FRAGE:
Wie soll / kann man sich als Verkäufer überhaupt vor solchem Käufern schützen bzw. was ist zu tun?
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich den Fall nochmals vornehmen würden sowie die Bewertung, die Sie ja lesen können.
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Vielen Dank, mfG gabrinau
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15-01-2025 14:00
Hallo zusammen! Heute haben wir erstmalig Unterstützung aus dem Community Support Team durch nina@ebay - patrick@ebay und ich sind heute auch da. Los geht's! 🤗
Liebe Grüße
Miriam

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