am
14-02-2025
09:10
- zuletzt bearbeitet am
19-02-2025
15:00
von
miriam@ebay
Hallo allerseits und ❤️lich willkommen zu der eBay-Fragestunde mit dem eBay Community Team & dem Community Support Team .
Da wir diese Woche kein spezielles Thema haben, zögert bitte nicht, eure (bitte nicht bereits von anderen Mitgliedern vorhandene Themen) allgemeinen Kauf- oder Verkaufsfragen hier zu stellen.
Um eure Fragen schneller beantworten zu können, bitten wir euch jeweils eine Frage pro Beitrag zu wählen. Selbstverständlich könnt ihr so viele Beiträge in der eBay-Fragestunde schreiben, wie ihr möchtet - das ist sogar von uns gewünscht!
Die Fragestunde bleibt bis 15:00 Uhr geöffnet. Danach wird sie für weitere Fragen geschlossen. Selbstverständlich werden wir uns aber auch weiterhin darum kümmern, alle Fragen zu beantworten, die möglicherweise noch unbeantwortet sind – gebt uns dafür bitte etwas Zeit, da wir dann häufig andere Kollegen um Unterstützung fragen müssen, um die korrekte Antwort für euch zu bekommen.
Um Deine Frage zu veröffentlichen, klicke in der unteren rechten Ecke dieses Beitrags auf Antworten, gebe Deine Frage ein und klicke zwischen 14.00 und 15.00 Uhr auf "Antwort".
Das Format der eBay-Fragestunde spiegelt das Format unserer Community-Diskussionsforen wider, in denen alle Beiträge chronologisch auftreten. Das Community-Team beantwortet jede eingehende Frage in dieser Reihenfolge und zitiert die ursprüngliche Frage dann in der jeweiligen Antwort. Dieses Zitat und die Antwort erscheinen chronologisch später und somit weiter unten.
WICHTIG: auch wenn wir das Format des Diskussionsforums nutzen, ist die Fragestunde einzeln und alleine nur für Fragen einzelner Mitglieder da und nicht um Diskussion zu starten - nutzt dafür bitte gerne wie immer unser Diskussionsforum.
Solltet ihr die eBay-Fragestunde leider verpasst haben, freuen wir uns, wenn ihr eure Frage direkt in der Community stellt oder aber auch einfach bis zur nächsten Fragestunde* wartet.
Lieben Gruß,
Euer eBay Community Team & Community Support Team
19-02-2025 15:07
Vielen Dank für die Teilnahme an unserer heutigen Fragestunde!
Falls ihr bis nächste Woche Fragen habt, die ihr gerne mit anderen besprechen möchtet, so eröffnet gerne ein neues Thema und markiert uns wie folgt, falls ihr unsere Unterstützung benötigt:
und steffi@ebay zusätzlich auch für alle eBay-Community bezogenen Fragen
Auch unser Community Support Team ist für euch da, fügt uns gerne über euer Community Profil eurer privaten Freundesliste hinzu, um auf einen Blick zu sehen, wer online ist.
Liebe Grüße
Miriam
19-02-2025 15:03 - bearbeitet 19-02-2025 16:14
@it-schweitzer schrieb:
Eine Frage zu der Anzeige der Bestelleinnahmen bei Digitalen Artikeln. Ebay zieht ja hierfür die MwSt. ein richtigerweise wird unter Bestelleinnahmen vom Nettowert des Artikels ausgegangen. Die dort abgezogenen Transaktionsgebühren (hier -1,57) sind jedoch der Bruttobetrag.
Das ist für mich ziemlich unsinnig denn meine Bestelleinnahmen sind höher als hier angegeben, es müssten an dieser Stelle die Nettogebühren (hier 1,32) abgezogen werden, dann währen meine Beselleinnahmen korrekt. (Wir sind Vorsteuerabzugsberechtigt)
Oder sehe ich das falsch?
BG
Hallo @it-schweitzer - wir werden uns für dich erkundigen und im Laufe der Woche die Antwort hier ergänzen. Danke für deine Geduld bis dahin!
Update 16:15 Uhr: Wir verstehen deine Anfrage nicht so ganz. Gemäß unserer Gebührenübersichten berechnen wir die Transaktionsgebühren immer auf den Gesamtbetrag (14,90 €) basierend. Die Mehrwertsteuer, die von eBay eingezeogen wird (hier die 2,38 €) sind die Steuern für den Verkauf des Artikels.
Hier gibt es die Fiktion, die die Abrechnung der digitalen Gütern mit sich zieht, die Gebühren selbst sind das Entgelt der Leistung von eBay an dich als Verkäufer und diese Leistung an sich muss versteuert werden. Daher ist natürlich die Transaktionsgebühr brutto.
Ich hoffe, damit kannst du weiterarbeiten 🙂.
Liebe Grüße
Miriam
19-02-2025 15:00
@honni09 schrieb:
Hallo und vielen Dank für Deine Antwort, liebe Nina!
Wie steht es den um "Rücklastschriften" oder so ähnlich (Kreditkarten-Versicherung).
Ist derlei bei Zahlungen über Ebay möglich?
Nochmals: Danke!
@honni09 Dazu empfehle ich dir, dich am besten einmal mit deinem Zahlungsdienstleister in Verbindung zu setzen.
Wenn es zu Rücklastschriften kommt, würde dann ein Zahlungsstreitfall geöffnet werden. Bei diesen Streitfällen liegt die Bearbeitung jedoch nicht bei uns.
Liebe Grüße,
Nina
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
19-02-2025 14:59
@olavgo13eba schrieb:
Guten Tag.
Am 15.02. um 11.33 soll gemäß eBay-Nachricht ein gemeldetes Welpenangebot entfernt worden sein. Es ist aber noch immer online. Am 13.02. um 16:46 wurde ein weiteres angeblich entfernt, aber ist ebenso noch immer online. Warum, obwohl ja die maximal 24 Stunden Aktualisierungszeit jeweils mehrfach überschritten sind und eBay einem Verkäufereinspruch bei verbotenen lebenden Tieren ja hoffentlich nicht/nicht so lange nachgeht?
Vielen Dank im Voraus
Hallo @olavgo13eba! Gerne gehen wir auch dieser Meldung im Anschluss an die heutige Fragestunde nach - es wäre aber denke ich in deiner Situation besser, ein eigenes Thema für Meldungen dieser Art zu eröffnen, dann musst du nicht bis Mittwoch warten und wir können uns das zeitnahe ansehen und dir zeitlich unbefristet Rückmeldungen geben.
Danke und liebe Grüße
Miriam
19-02-2025 14:57
Wenn der Link nicht funzt, weil der Fehler von eBay nicht behoben wird, kann man keinen Einspruch einlegen, zumal Deutsche nicht unbedingt mit englischen Begriffen in deutschen Texten zurechtkommen.
19-02-2025 14:56
Hallo und vielen Dank für Deine Antwort, liebe Nina!
Wie steht es den um "Rücklastschriften" oder so ähnlich (Kreditkarten-Versicherung).
Ist derlei bei Zahlungen über Ebay möglich?
Nochmals: Danke!
19-02-2025 14:55
Eine Frage zu der Anzeige der Bestelleinnahmen bei Digitalen Artikeln. Ebay zieht ja hierfür die MwSt. ein richtigerweise wird unter Bestelleinnahmen vom Nettowert des Artikels ausgegangen. Die dort abgezogenen Transaktionsgebühren (hier -1,57) sind jedoch der Bruttobetrag.
Das ist für mich ziemlich unsinnig denn meine Bestelleinnahmen sind höher als hier angegeben, es müssten an dieser Stelle die Nettogebühren (hier 1,32) abgezogen werden, dann währen meine Beselleinnahmen korrekt. (Wir sind Vorsteuerabzugsberechtigt)
Oder sehe ich das falsch?
BG
19-02-2025 14:54
@olavgo13eba schrieb:
Hallo mal wieder.
Folgende Meldung führte am 17.2. um 15.21 Uhr zu der Fehl-Entscheidung eines Mitglieds des Bay-Kundenserviceteams, dass dieses Angebot von Hühner-Bruteiern nicht gegen eBay-Grundsätze verstößt:
»Hier wurde definitiv nicht der Grundsatz zum Artenschutz ausgewählt, auch wenn das eBay-System das fälschlich behauptet, sondern der eBay-Grundsatz zu lebenden Tieren (xxx), der jeglichen Handel mit Tieren verbietet. Außer prähistorischen Krabbeneiern sind keine anderen Eier, also auch keine befruchteten Hühnereier und auch keine Hühner zulässig. Bereits 2004 wurde von de.news@ebay erläutert: »Der Handel mit befruchteten Eiern ist ebenfalls verboten« (Zitat von eBay, siehe community.ebay.de/t5/eBay-Mitteilungen/DER-GRUNDSATZ-ZUM-TIER-UND-PFLANZENSCHUTZ-WURDE-ÜBERARBEITET/ba-p/3847340). Übrigens hat das Lebewesen im Ei nach drei Tagen bereits Herz und Gehirn. Die Bewertungen sprechen Bände. «
Bitte, warum? Das war bereits die zweite Fehl-Entscheidung bei diesem Angebot. Die Meldung ist ja wohl verständlich, oder?
Merci im Voraus
Hallo noch mal, @olavgo13eba! Wir gehen auch dieser Meldung nochmals nach. Du weißt, dass es möglich ist, Einspruch gegen ein getroffenes Prüfungsergebnis einzulegen - wurde das bereits getan?
Liebe Grüße
Miriam
19-02-2025 14:53
Danke, aber da wurde ja nichts bearbeitet … identisch heißt ohne Änderungen. Also irgendeine Idee, weshalb eBay das zulässt? Bei lebenden Hunde,n beispielsweise? Ich kann gerne PDFs liefern, falls das eBay nicht nachvollziehen kann.
19-02-2025 14:49
@honni09 schrieb:
Hallo liebes Team!
Ich bin kein Nerd und bitte daher im Voraus um Nachsicht. Danke!
Fragen:
1. Lassen sich irgendwie noch Screenshot oder Ansichten eines Angebotes älter als 90 Tage aufrufen/erstellen?
Hintergrund: Kauf bei einem "gewerblichen Verkäufer"; Produkt nach 5 Monaten defekt; Verkäufer reagiert nicht auf Nachrichten; Wie die gesetzliche Gewährleistung durchsetzen?
2. Falls es von meiner Seite die Möglichkeit einer Rücklastschrift gibt, ist das bei Käufen über Ebay überhaupt möglich? Gehen meine Zahlungen nicht an Ebay und erst dann an die Verkäufer? Würde eine Rücklastschrift "durchgereicht"?
Danke für Eure Hilfe!
@honni09 Hey. 🙂 Es ist leider nicht möglich, Screenshots von Angeboten, welche älter als 90 Tage sind, zu erstellen. Du findest die Einzelheiten zum Kauf aber weiterhin in deinen Käufen.
Grundsätzlich greift unser Käuferschutz bis zu 30 Tage nach Erhalt des Artikels. Alles was nach dieser Zeit anfällt, kann nur noch außerhalb unserer Plattform geklärt werden.
Liebe Grüße,
Nina
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
19-02-2025 14:48
@olavgo13eba schrieb:
Hallo! Bitte, gibt es eine nachvollziehbare Erklärung, warum eindeutig verbotene Artikel, die nach Meldungen entfernt werden, aber mit identischer Artikelnummer später wieder online gehen dürfen? Aktuellstes Beispiel: Das identische unzulässige Angebot eines lebenden Hundes, das nach Meldung Ende Dezember entfernt wurde (siehe 2-189103761786), taucht im Februar mit gleicher Artikelnummer wieder auf und wurde nach Meldung Mitte Februar abermals entfernt. Wenn verbotene Artikel dank eBay ja leider online gehen dürfen, müssten diese dann wenigsten nach Meldungsentscheid automatisch per Software verhindert werden, damit nicht immer wieder erneut gemeldet werden muss, die Suchergebnisse nicht wieder und wieder manipuliert werden und keine unnötigen Serverkapazitäten verloren gehen.
Danke für eine nachvollziehbare Erklärung
Hallo @olavgo13eba! Wir erkennen deine wiederkehrende Kritik. Wenn ein Artikel gemeldet wurde und wir das Angebot ausblenden müssen, gibt es für unsere Verkäufer*innen grundsätzlich die Möglichkeit, das Angebot unter Einhaltung unserer Grundsätze zu überarbeiten und es dann wieder erneut einzustellen.
Wenn wir jedoch feststellen, dass unsere Grundsätze mehrmals missachtet werden, können weitere Konsequenzen bis hin zu endgültigen Kontensperrungen folgen.
Liebe Grüße
Miriam
19-02-2025 14:40
Guten Tag.
Am 15.02. um 11.33 soll gemäß eBay-Nachricht ein gemeldetes Welpenangebot entfernt worden sein. Es ist aber noch immer online. Am 13.02. um 16:46 wurde ein weiteres angeblich entfernt, aber ist ebenso noch immer online. Warum, obwohl ja die maximal 24 Stunden Aktualisierungszeit jeweils mehrfach überschritten sind und eBay einem Verkäufereinspruch bei verbotenen lebenden Tieren ja hoffentlich nicht/nicht so lange nachgeht?
Vielen Dank im Voraus
19-02-2025 14:40
@itec-systems schrieb:
Hallo zusammen,
einige Chinesen die direkte Konkurrenz sind haben nur ein phantasie Impressum.
Überprüft Ebay sowas ? Als deutscher Händler ist man verpflichtet alles korrekt anzugeben und der Chinese kann scheinbar wieder machen was er will.
Hallo @itec-systems ,
da du bereits ein Thema: Die Chinesen und deren Fake Adressen dazu eröffnet hast, würden wir eher dort dann dein Anliegen beantworten wollen.
Beste Grüße
Patrick
19-02-2025 14:38
Hallo liebes Team!
Ich bin kein Nerd und bitte daher im Voraus um Nachsicht. Danke!
Fragen:
1. Lassen sich irgendwie noch Screenshot oder Ansichten eines Angebotes älter als 90 Tage aufrufen/erstellen?
Hintergrund: Kauf bei einem "gewerblichen Verkäufer"; Produkt nach 5 Monaten defekt; Verkäufer reagiert nicht auf Nachrichten; Wie die gesetzliche Gewährleistung durchsetzen?
2. Falls es von meiner Seite die Möglichkeit einer Rücklastschrift gibt, ist das bei Käufen über Ebay überhaupt möglich? Gehen meine Zahlungen nicht an Ebay und erst dann an die Verkäufer? Würde eine Rücklastschrift "durchgereicht"?
Danke für Eure Hilfe!
am 19-02-2025 14:38 - zuletzt bearbeitet am 19-02-2025 14:55 von kh-brendon
Hallo mal wieder.
Folgende Meldung führte am 17.2. um 15.21 Uhr zu der Fehl-Entscheidung eines Mitglieds des Bay-Kundenserviceteams, dass dieses Angebot von Hühner-Bruteiern nicht gegen eBay-Grundsätze verstößt:
»Hier wurde definitiv nicht der Grundsatz zum Artenschutz ausgewählt, auch wenn das eBay-System das fälschlich behauptet, sondern der eBay-Grundsatz zu lebenden Tieren, der jeglichen Handel mit Tieren verbietet. Außer prähistorischen Krabbeneiern sind keine anderen Eier, also auch keine befruchteten Hühnereier und auch keine Hühner zulässig. Bereits 2004 wurde von de.news@ebay erläutert: »Der Handel mit befruchteten Eiern ist ebenfalls verboten« (Zitat von eBay, siehe community.ebay.de/t5/eBay-Mitteilungen/DER-GRUNDSATZ-ZUM-TIER-UND-PFLANZENSCHUTZ-WURDE-ÜBERARBEITET/ba-p/3847340). Übrigens hat das Lebewesen im Ei nach drei Tagen bereits Herz und Gehirn. Die Bewertungen sprechen Bände. «
Bitte, warum? Das war bereits die zweite Fehl-Entscheidung bei diesem Angebot. Die Meldung ist ja wohl verständlich, oder?
Merci im Voraus
19-02-2025 14:35
Hallo zusammen,
einige Chinesen die direkte Konkurrenz sind haben nur ein phantasie Impressum.
Überprüft Ebay sowas ? Als deutscher Händler ist man verpflichtet alles korrekt anzugeben und der Chinese kann scheinbar wieder machen was er will.
19-02-2025 14:35
Hallo! Bitte, gibt es eine nachvollziehbare Erklärung, warum eindeutig verbotene Artikel, die nach Meldungen entfernt werden, aber mit identischer Artikelnummer später wieder online gehen dürfen? Aktuellstes Beispiel: Das identische unzulässige Angebot eines lebenden Hundes, das nach Meldung Ende Dezember entfernt wurde (siehe 2-189103761786), taucht im Februar mit gleicher Artikelnummer wieder auf und wurde nach Meldung Mitte Februar abermals entfernt. Wenn verbotene Artikel dank eBay ja leider online gehen dürfen, müssten diese dann wenigsten nach Meldungsentscheid automatisch per Software verhindert werden, damit nicht immer wieder erneut gemeldet werden muss, die Suchergebnisse nicht wieder und wieder manipuliert werden und keine unnötigen Serverkapazitäten verloren gehen.
Danke für eine nachvollziehbare Erklärung
19-02-2025 14:19
@skr_breschi schrieb:
Hallo Miriam,
folgende Frage meinseits.
Versandkosten für einen gekauften Artikel wurden bereits bezahlt, nun möchte ich den Artikel direkt beim Verkäufer abholen? Wie können die Versandkosten erstattet werden und der QR-Code für die Abholung generiert werden?
Danke und beste Grüße
Stefan
Bestelldatum:18. Feb. 2025 Gesamtbetrag:EUR 203,20 Bestellnummer:15-12721-72822
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Hallo @skr_breschi! Nachträglich können die Versandkosten dann nicht mehr angepasst werden und auch der QR-Code wird nur erstellt, wenn der Artikel mit Abholungsoption eingestellt wurde.
Da du die Bezahlung bereits getätigt hast, würde ich euch empfehlen, eine Teilrückerstattung vorzunehmen, sodass du die zuviel bezahlten Versandkosten zurückbekommst. Wichtig wäre es, die Vorgehensweise gut über die eBay-Nachrichten zu dokumentieren. Wenn das für euch keine Möglichkeit ist, wäre auch ein Kaufabbruch möglich und dein Verkäufer könnte das Angebot erneut mit den richtigen Versandmöglichkeiten einstellen.
Liebe Grüße
Miriam
19-02-2025 14:18 - bearbeitet 19-02-2025 14:21
@ohmpol schrieb:
Hallo zusammen
seit kurzem vermisse ich den Filter Artikelstandort....gibts einen speziellen Grund
es ist sehr mühsam sich durch je nach Kategorie 1000de Artikel zu scrollen
es wäre wahrscheinlich nicht nur für mich hilfreich wenn Ihr (ebay) diesen Filter wieder aktiviert
beste Grüsse und gute Tage...André
@ohmpol Hey. 🙂 Hast du da bitte einmal eine Beispiel-Artikelnummer, wo du den Filter Artikelstandort nicht angezeigt bekommst? Gerne nehmen wir das Ganze dann nochmal mit zu unserer Fachabteilung zur Prüfung.
Liebe Grüße,
Nina
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
19-02-2025 14:12
Hallo zusammen
seit kurzem vermisse ich den Filter Artikelstandort....gibts einen speziellen Grund
es ist sehr mühsam sich durch je nach Kategorie 1000de Artikel zu scrollen
es wäre wahrscheinlich nicht nur für mich hilfreich wenn Ihr (ebay) diesen Filter wieder aktiviert
beste Grüsse und gute Tage...André
Willkommen zur wöchentlichen eBay-Fragestunde mit dem eBay Community Team (miriam@ebay, patrick@ebay, steffi@ebay) & dem Community Support Team, welche eure Fragen beantworten werden. Sofern nicht anders angegeben, findet die Fragestunde jeden Mittwoch von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.
Wenn ihr mehrere Fragen habt, erstellt bitte einen Beitrag pro Frage, damit wir so effektiver darauf eingehen können. Wenn eine Frage nicht direkt beantwortet werden kann, melden wir uns, sobald wir eine Rückmeldung für euch haben.