22-12-2021 11:23
Hallo allerseits!
Vielen Dank für eure Teilnahme an der eBay-Fragestunde mit dem eBay-Community-Team.
Da wir diese Woche kein spezielles Thema haben, zögert bitte nicht, eure allgemeinen Kauf- oder Verkaufsfragen hier zu stellen. Um eure Fragen schneller beantworten zu können, bitten wir euch jeweils eine Frage pro Beitrag zu stellen. Selbstverständlich könnt ihr so viele Beiträge in der eBay-Fragestunde stellen wie ihr möchtet - das ist sogar von uns gewünscht!
Die Fragestunde bleibt bis 15:00 Uhr geöffnet. Danach wird sie für weitere Fragen geschlossen. Selbstverständlich werden wir uns aber auch weiterhin darum kümmern, alle Fragen zu beantworten, die möglicherweise noch unbeantwortet sind – gebt uns dafür bitte etwas Zeit 🙏.
Um Deine Frage zu stellen, klicke in der unteren rechten Ecke dieses Beitrags auf Antworten, gebe Deine Frage ein und klicke zwischen 14.00 und 15.00 Uhr auf "Antwort". Das Format der eBay-Fragestunde spiegelt das Format unserer Community-Diskussionsforen wider, in denen alle Beiträge chronologisch auftreten. Das Community-Team beantwortet jede eingehende Frage in dieser Reihenfolge und zitiert die ursprüngliche Frage dann in der jeweiligen Antwort. Dieses Zitat und die Antwort erscheinen chronologisch später und somit weiter unten.
Fragen, die wir nicht direkt in der Stunde beantworten können, werden mit einem Link zur Antwort von uns bearbeitet.
Solltet ihr die eBay-Fragestunde leider verpasst haben, freuen wir uns, wenn ihr eure Frage direkt in der Community stellt oder aber auch einfach bis zur nächsten Fragestunde wartet.
Lieben Gruß
Euer eBay-Community-Team
22-12-2021 16:14
patrick@ebay schrieb:
@perfect-sally schrieb:
Hallo, mal wieder paar Sachen...und wie gewünscht step by step....
Ist es korrekt, dass die Bescheinigung im Sinne § 22f Abs. 1 Satz 2 UstG für ebay nicht mehr benötigt wird, bzw. diese nicht verlängert werden muss wenn sie nur bis zum 31.12.2021 gültig ist? Ich denke, da ebay die Daten mittlerweile selbst abgleicht muss sie nicht verlängert werden. Ich will mich nur vergewissern.
Hallo @perfect-sally ,
die Frage wurde nicht vergessen, ich bin noch daran für weitere Info's.
Beste Grüße
Patrick
Hallo @perfect-sally ,
für eBay ist sie nicht mehr erforderlich.
"Seit 2019 haftet eBay unter Umständen für die nicht entrichtete Umsatzsteuer seiner Verkäufer und muss von jedem gewerblichen Verkäufer eine Bescheinigung nach § 22f UStG einholen. Seit Juli 2021 ist statt der Bescheinigung die Hinterlegung der gültigen deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gesetzlich erforderlich." Umsatzsteuer in Deutschland
Beste Grüße
Patrick
22-12-2021 15:46
@perfect-sally schrieb:
Hallo, mal wieder paar Sachen...und wie gewünscht step by step....
Ist es korrekt, dass die Bescheinigung im Sinne § 22f Abs. 1 Satz 2 UstG für ebay nicht mehr benötigt wird, bzw. diese nicht verlängert werden muss wenn sie nur bis zum 31.12.2021 gültig ist? Ich denke, da ebay die Daten mittlerweile selbst abgleicht muss sie nicht verlängert werden. Ich will mich nur vergewissern.
Hallo @perfect-sally ,
die Frage wurde nicht vergessen, ich bin noch daran für weitere Info's.
Beste Grüße
Patrick
22-12-2021 15:29
Vielen Dank für eure zahlreichen Fragen 🤗 ! Wir freuen uns schon auf einen weiteren regen Austausch nach der Winterpause am 05.01.2022.
Dann evtl. zu einer anderen Uhrzeit ⏰.
22-12-2021 15:17 - bearbeitet 22-12-2021 15:19
@perfect-sally schrieb:
Packzettel drucken und mehr.... wurden basierend auf dem Feedback aus der Community verbessert??? Wer in der Community gibt denn so ein Feedback? Die VK schneiden sich ins eigene Fleisch wenn sie so etwas vorschlagen würden.
Ist es korrekt, dass man dann keine Rechnungen für Käufer mehr zur Verfügung hat zum ausdrucken? Auch nicht unter Versandetiketten oder Rechnungen drucken?
Hallo @perfect-sally ,
dazu gab es tatsächlich sehr viel Feedback. Aktuell kann man die alten Dokumente (Rechnungen) noch drucken und alle Funktionen sind in die neuen Dokumente (Packzettel) hinzugefügt worden. In Zukunft wird es dann auch so sein, dass mit der Neuerung es auch ein echtes Rechnungsdokument sein wird bzw, es noch umbenannt wird in Rechnungen.
Beste Grüße
Patrick
22-12-2021 15:06
@perfect-sally schrieb:
Man hört immer wieder, dass die Rückzahlungen sehr lange scheinbar bei ebay „hängen“ bis sie an die Käufer ausbezahlt werden. Meistens berichten die Käufer, dass es diesbezüglich keine Probleme mit dem VK gab so dass die Zahlungen von den VK erstattet wurden aber ewig von ebay nicht an den Käufer weitergeleitet werden. Was ist da los? Warum leítet ebay die Gelder nicht zeitnah an die Käufer zurück? Es kann doch nicht sein, dass ein Käufer ewig auf eine Rückerstattung wartet. Und so einige kapieren die neue ZA noch immer nicht und geben dem Verkäufer die Schuld. Was folgt könnten neutrale und negative Bewertungen sein.
Hallo @perfect-sally ,
sehr komplexes Thema, weil es so viele Gründe gibt, warum eine Rückzahlung hängt oder länger braucht.
Mal abgesehen von technischen Schwierigkeiten, sind da auch noch andere Ursachen. Oft hängt es mit der Bezahlmethode zusammen, z.b. gibt es Probleme mit Klarna derzeit. Oder die Fälle sind noch nicht abgeschlossen usw. So genau kannst du nicht alles über einen haufen schmeißen und festlegen, dass "jeder & Alle" innerhalb von 24 Stunden ihr Geld erhalten. Woanders hatte ich da auch schon eine Diskussion, gerade bei so viele verschiedenen Bezahlmethoden, wo die Insitutie und Banken unterschiedliche Prozesse haben.
Beste Grüße
Patrick
22-12-2021 14:54
@nordpol2 schrieb:
Hallo liebes community-team,
ich bin neu bei ebay. Habe hin und wieder Probleme/Unklarheiten mit dem Versand. Z.B. verschicke ich einen Wimpel. der passt in einen A-4 Umschlag und kaufe ein Versandetikett über ebay für 1,55 €. Dieses Etikett ist beschriftet mit Empfänger und Absender, aber ohne Sndungsverfolgung und Strichcode. Frage: kann ebay dennoch nachfolziehen, dass ich es abgeschickt habe und der Empfänger es bekommen hat -damit ich dann auch mein Geld bekomme?
Hallo @nordpol2 ,
eine Sendungsverfolgung ist immer vorausgesetzt bzw, zu empfehlen. Bei deinen Verkäufen sieht auch alles okay aus. Also deine Prio Zustellung usw, sind alle ersichtlich und lassen sich verfolgen. Wenn du unversichert & ohne Sendungsverfolgung verschickst, kannst du als Verkäufer eben nichts beweisen und der Käufer würde immer sogesehen im Recht sein.
Beste Grüße
Patrick
22-12-2021 14:53
Hallo,
Herzlichen Dank für die Antwort und ein Frohes Fest für das gesamte Team.
MfG
AM
22-12-2021 14:45
Die Frage könntest du dir selbst beantworten. Wie soll jemand eine Sendung verfolgen können ohne Sendungsnummer? Man könnte höchstens verfolgen, dass du über ebay ein Versandetikett gekauft hast - mehr nicht. Ob du dann tatsächlich zur Post gegangen bist und den Artikel abgeliefert hast kann somit niemand nachvollziehen.
22-12-2021 14:43
@mlaxel2012 schrieb:
Hallo,
inwiefern betrifft diese Negative Beschaffenheitsvereinbarung usw. ab 1.1.22 die Privatverkäufer ?
Bis jetzt habe ich nur Infos für Gewerbliche gefunden,oder ich habe es bei der Fülle an Informationen
übersehen.
Hallo @mlaxel2012 ,
bisher ist es nur für gewerbliche Verkäufer, deswegen richtet sich auch das Rechtsportal bzw. unsere bisherigen Antworten vorerst nur auf diese Verkäufergruppe. Für Private gibt es aber auch ein Bereich im Rechtsportal - Informationen für private Verkäufer aber eher allgemein, nicht spezifisch für negativen Beschaffenheiten.
Beste Grüße
Patrick
22-12-2021 14:42
@oskar_der_wikinger schrieb:
Danke steffi@ebay

Lieben Gruß,
Steffi
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22-12-2021 14:38
Hallo liebes community-team,
ich bin neu bei ebay. Habe hin und wieder Probleme/Unklarheiten mit dem Versand. Z.B. verschicke ich einen Wimpel. der passt in einen A-4 Umschlag und kaufe ein Versandetikett über ebay für 1,55 €. Dieses Etikett ist beschriftet mit Empfänger und Absender, aber ohne Sndungsverfolgung und Strichcode. Frage: kann ebay dennoch nachfolziehen, dass ich es abgeschickt habe und der Empfänger es bekommen hat -damit ich dann auch mein Geld bekomme?
22-12-2021 14:32
22-12-2021 14:30
@perfect-sally schrieb:
Das bedeutet, dass Gebrauchtware OHNE Mängel auch nicht mit Varianten eingestellt werden müssen? Wie jedoch bereits zu lesen war gibt es nicht für alle Artikel Varianten.
Ab dem 1. Januar 2022 reicht es nicht mehr aus, einen solchen Mangel als Artikelmerkmal anzugeben oder in der Artikelbeschreibung zu erwähnen, um entsprechende Mängelansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher auszuschließen. Vielmehr muss in Bezug auf einen solchen Mangel eine negative Beschaffenheitsvereinbarung getroffen werden. Hierfür muss die Käuferin oder der Käufer vor Kaufabschluss eigens davon in Kenntnis gesetzt werden, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen negativ abweicht. Außerdem muss diese Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart werden.
Hallo @perfect-sally ,
Mangel oder Mängel = Negative Beschaffenheit mit Variante einstellen.
Gebraucht = Gewährleistung mit Variante einstellen, sofern du Gewerblich bist. Die Beispiele stehen auch so im Rechtsportal. Da wird auch gesagt, was ein Mangel ist.
Die Teams arbeiten im Hintergrund noch an diversen Änderungen oder Anpassungen, vieles aus der Community wurde bereits intern weitergetragen.
Beste Grüße
Patrick
22-12-2021 14:25
Hallo,
inwiefern betrifft diese Negative Beschaffenheitsvereinbarung usw. ab 1.1.22 die Privatverkäufer ?
Bis jetzt habe ich nur Infos für Gewerbliche gefunden,oder ich habe es bei der Fülle an Informationen
übersehen.
22-12-2021 14:24
@oskar_der_wikinger schrieb:
Hallo steffi@ebay
die "richtige" Zeit wird es wohl nie geben, war nur so ein Gedankengang im Hinblick drauf wie die Arbeitszeiten in unserer Region sind.
Ich bin da etwas Egoist, arbeite i.d.R. bis 14:00 Uhr und hab dann noch eine Fahrzeit von 30 bis 45 Minuten.😉
@oskar_der_wikinger ich denke, einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. 16.00 Uhr würde dann aber auch noch für Dich passen, oder?
Lieben Gruß,
Steffi
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22-12-2021 14:21
@perfect-sally schrieb:
Was ist mit dem Punktsystem los? Täglich tauchen einige Nutzer in der Community auf wo das so gar nicht funktioniert? Wird das irgendwann mal korrekt funktionieren oder müssen wir weiterhin die Leute zu Euch verlinken?
Hallo @perfect-sally ,
hier lässt sich nicht Pauschal ein Grund nennen. Es betrifft nicht jeden oder Alle und es sind halt auch unterschiedliche Meldungen. Wechsel, 10-Fach, gar keine Punkte etc. Die haben ständig unterschiedliche Ursachen. Mir wäre es Recht, wenn es zuverlässiger in Zukunft läuft - Hoffnung besteht immer.
Gerne könnt ich mich weiterhin verlinken, rund um eBay Punkte / Plus.
Beste Grüße
Patrick
22-12-2021 14:20
Hallo steffi@ebay
die "richtige" Zeit wird es wohl nie geben, war nur so ein Gedankengang im Hinblick drauf wie die Arbeitszeiten in unserer Region sind.
Ich bin da etwas Egoist, arbeite i.d.R. bis 14:00 Uhr und hab dann noch eine Fahrzeit von 30 bis 45 Minuten.😉
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22-12-2021 14:19
Das bedeutet, dass Gebrauchtware OHNE Mängel auch nicht mit Varianten eingestellt werden müssen? Wie jedoch bereits zu lesen war gibt es nicht für alle Artikel Varianten.
22-12-2021 14:16
@perfect-sally schrieb:
Negative Beschaffenheitsvereinbarung & Gewährleistungsverkürzung, Varianten ?
Wie funktioniert das bzw. läuft das ab wenn Verkäufer zwar Gebrauchtware verkaufen diese aber nicht mit einem Mangel behaftet sind? Fällt normale Gebrauchtware auch unter diesen Punkt und müssen alle Angebote trotzdem mit Varianten eingestellt bzw. umgestellt werden? Die Erklärungen in der Ankündigung sind sehr verwirrend und jetzt schon sind viele Nutzer ratlos. Könntet Ihr das bitte mal mit einfachen Worten erklären?
Hallo @perfect-sally ,
dazu hatte ich ja schon etwas in einem anderen Thema angemerkt. Übliche Beschaffenheiten, sind nicht gleich Mängel. Du darfst auch nicht Neu gegen Gebraucht vergleichen, sondern du würdest gleichfertiges Vergleichen z.b. 10 Jahre gegen 10 Jahre.
Mängel sind halt typische Merkmale, wie ein Defekt oder fehlerhafte funktionsweise die ein Artikel eingeschränkt - technisch, sowie optisch. Die Angebote müssen mit Varianten eingestellt werden, um auf diese Mängel bewusst hinzuweisen.
Alles weitere steht auch im Rechtsportal eBay Deutschland : Rechtsportal oder auch in diesem Artikel: Gesetzesänderungen: Negative Beschaffenheitsvereinbarung & Gewährleistungsverkürzung
Beste Grüße
Patrick
22-12-2021 14:11
@oskar_der_wikinger schrieb:
Hallo patrick@ebay
mal so als Gedankengang, besteht die Möglichkeit die Fragestunde auf einen späteren Zeitpunkt zu legen,
Anfang so zwischen 15 und 16 Uhr?
Um 14:00 Uhr sind viele noch am arbeiten die vielleicht auch mal hier teilnehmen wollen.
Hallo @oskar_der_wikinger, wir hatten uns damals nach der Statistik gerichtet, wann die eBay-Community am meisten besucht ist und es war tatsächlich so um 14.00 Uhr herum. Wir könnten nach der Winterpause mal einen Versuch mit einer neuen Zeit starten. Wäre dann aber 16.00 Uhr nicht noch fast besser wegen der Arbeitszeiten?
Lieben Gruß,
Steffi
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Willkommen zur wöchentlichen eBay-Fragestunde mit dem eBay Community Team (miriam@ebay, patrick@ebay, steffi@ebay) & dem Community Support Team, welche eure Fragen beantworten werden. Sofern nicht anders angegeben, findet die Fragestunde jeden Mittwoch von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.
Wenn ihr mehrere Fragen habt, erstellt bitte einen Beitrag pro Frage, damit wir so effektiver darauf eingehen können. Wenn eine Frage nicht direkt beantwortet werden kann, melden wir uns, sobald wir eine Rückmeldung für euch haben.