am
18-07-2025
10:30
- zuletzt bearbeitet am
23-07-2025
15:28
von
steffi@ebay
Mit dem eBay Community Team & dem Community Support Team
Hallo allerseits und ❤️-lich willkommen zur heutigen eBay-Fragestunde!
Da wir diese Woche kein spezielles Thema vorbereitet haben, laden wir euch herzlich ein, hier eure allgemeinen Fragen rund ums Kaufen und Verkaufen auf eBay zu stellen.
❗ Bitte achtet darauf, keine bereits bestehenden Themen anderer Mitglieder zu duplizieren. Prüft vorher, ob eure Frage bereits gestellt wurde.
Stellt bitte immer nur eine Frage pro Beitrag.
Ihr könnt aber mehrere Beiträge mit unterschiedlichen Fragen posten – das ist ausdrücklich erwünscht!
Bitte stellt keine Folgefragen oder Erinnerungen zu bereits bestehenden Threads wie
„Ich warte noch auf eine Rückmeldung“
„Meine Frage wurde noch nicht beantwortet“
als neuen Beitrag.
Wir möchten die Kommunikation übersichtlich halten und bitten euch, immer im bestehenden Thread zu bleiben, damit keine doppelten Konversationen entstehen.
⏰ Die Fragestunde ist immer von 14:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Danach wird sie für neue Fragen geschlossen.
Alle offenen Fragen werden wir selbstverständlich weiterhin beantworten. Bitte habt Verständnis, dass es etwas dauern kann – vorallem, wenn wir Kollegen oder Kolleginnen zur Klärung hinzuziehen, um euch die bestmögliche Antwort zu geben.
Klicke unten rechts auf „Antworten“ unter diesem Beitrag
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Wir nutzen hier das Diskussionsforen-Format, in dem alle Beiträge chronologisch erscheinen.
Das Community-Team bearbeitet eure Fragen der Reihe nach und zitiert die jeweilige Ausgangsfrage in der Antwort.
📌 Die eBay-Fragestunde ist ein Frage-Antwort-Format für Einzelthemen.
Sie ist nicht für Diskussionen gedacht.
Für Gespräche, Meinungen oder Austausch nutzt bitte weiterhin unser Diskussionsforum.
Wenn ihr die Fragestunde verpasst habt:
👉 Stellt eure Frage einfach direkt im Community-Forum
oder
👉 Schaut zur nächsten Fragestunde am Mittwoch wieder rein – wir freuen uns auf euch!
24-07-2025 08:35
Auch heute möchten wir uns herzlich für eure Fragen bedanken – und ein besonderes Dankeschön geht an nina@ebay aus unserem Community Support Team für ihre Unterstützung!
Falls es noch offene Fragen gibt, die bis zur nächsten eBay-Fragestunde beantwortet werden sollen – oder wenn es aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, auf euren Beitrag einzugehen (oder wir versehentlich etwas übersehen haben) – eröffnet bitte ein neues Thema in der Community. Markiert uns bei Bedarf für Unterstützung einfach wie folgt:
und steffi@ebay zusätzlich auch für alle eBay-Community bezogenen Fragen
Bleibt in Verbindung mit dem Community Support Team!
Fügt uns über euer Community-Profil gerne zu eurer privaten Freundesliste hinzu – so seht ihr jederzeit auf einen Blick, wer gerade online ist und euch unterstützen kann.
Lieben Gruß,
Steffi
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23-07-2025 14:58
Erstmal liegt das Problem darin, dass durch den"defekt" Grund Ebay jede Rückgabe ermöglich dann darf man 3 mal Versandkosten zahlen soll (inkl Rückversand den man ja übernehmen muss), und man als Abschluss noch einen Mangel in der Servicestatistik bekommt. Das alles nur weil der Käufer keine Ahnung hat von dem was er tut und leichtfertig handelt.
Online-Käufer*innen erwarten, dass sie Artikel zurückgeben können. Das kann mitunter bedeuten, dass du finanzielle Verluste erleidest. Wir empfehlen daher, bei jedem Verkauf einen gewissen Betrag zurückzulegen, um solche Verluste ausgleichen zu können.
Sorry solche generischen Sätze kann man sich sparen. Online -Verkäufer*innen erwarten, dass faire Rückgaberegeln gelten, die nicht zu ihrem Nachteil ausgelegt und bewertet werden, sollten diese unzutreffend sein.
Aber bei der Fairness habert es aktuell sowieso gewaltig...
23-07-2025 14:51
@itec-systems schrieb:
Es kann doch nicht sein dass Rückgabegrund "defekt" für jeden Käufer ein Freifahrtsschein ist.
Das Problem ist eindeutig, dass der Käufer den Porzessor in ein System verbauen wollte, das für den gekauften Porzessor nicht kompatibel ist. Hier wird nichts "vermutet" sondern die Aussage klar durch den Fakt belegt dass der zu ersetztende Prozessor eine ganz andere Generation ist.
Und das kann ebay auch durch den Nachrichtenverlauf sehen.
Wenn der Prozessor zurück kommt dann genau so funktionsfähig wie er versendet wurde. Was soll denn da für eine Teilersattung vorgenommen werden?
Wiedermal darf man als Verkäufer jegliche Willkür des Käufers ausbaden. Es wird immer schlimmer was Ebay den Verkäufers zu Lasten legt....
Hallo @itec-systems! Woran liegt das Problem, wenn der voll funktionsfähige Prozessor an dich zurückgeschickt wird, du ihn erneut einstellen und erfolgreich verkaufen kannst?
Online-Käufer*innen erwarten, dass sie Artikel zurückgeben können. Das kann mitunter bedeuten, dass du finanzielle Verluste erleidest. Wir empfehlen daher, bei jedem Verkauf einen gewissen Betrag zurückzulegen, um solche Verluste ausgleichen zu können.
Liebe Grüße
Miriam
23-07-2025 14:44
Ah ok,vielen dank auch dir miriam@ebay .
Wünsche euch allen noch einen schönen Tag
Heute ist nicht alle Tage,ich komm wieder, keine Frage 😁🌷
23-07-2025 14:44 - bearbeitet 23-07-2025 14:47
Es kann doch nicht sein dass Rückgabegrund "defekt" für jeden Käufer ein Freifahrtsschein ist.
Das Problem ist eindeutig, dass der Käufer den Porzessor in ein System verbauen wollte, das für den gekauften Porzessor nicht kompatibel ist. Hier wird nichts "vermutet" sondern die Aussage klar durch den Fakt belegt dass der zu ersetztende Prozessor eine ganz andere Generation ist.
Und das kann ebay auch durch den Nachrichtenverlauf sehen.
Wenn der Prozessor zurück kommt dann genau so funktionsfähig wie er versendet wurde. Was soll denn da für eine Teilersattung vorgenommen werden?
Wiedermal darf man als Verkäufer jegliche Willkür des Käufers ausbaden. Es wird immer schlimmer was Ebay den Verkäufers zu Lasten legt....
23-07-2025 14:38
@mmstore74 schrieb:
OK nina@ebay vielen lieben Dank und dann warte ich mal ab.
Wie könnte ich mich in diesen Fall ( Es ist ja nachweislich nicht meine Schuld ) gegen eine eventuell negative Bewertung oder einen Mängeleintrag wehren ?
Lieben Gruß
Marc
@mmstore74 Sollte dir aufgrund des Zahlungsstreitfalls ein Mangel entstehen, kannst du selbstverständlich Einspruch einlegen. Auch eine negative Bewertung kannst du auf Entfernung prüfen lassen.
Liebe Grüße,
Nina
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23-07-2025 14:36
@mmstore74 schrieb:
Eine weitere Frage sei mir bitte bestattet. community-team@ebay steffi@ebay nina@ebay
Es gibt ja jetzt Die exklusive eBay.de-Communitygruppe für Privatverkäufer*innen ist da!
Eine Sache verwundert mich jetzt,es wird um folgendes gebeten
Exklusiver Austausch: Teile deine Erfahrungen und Tipps nicht nur zu eBay, sondern auch zu anderen Online-Marktplätzen.
Dürfen wir gewerblichen dann auch unsere Erfahrungen über andere Marktplätze hier mitteilen,da es ja bis dato immer direkt gelöscht wurde oder ist es wieder nur ein Privileg für private Verkäufer ?
Lieben Gruß
Marc
Hallo @mmstore74 - dieser berechtigten Frage nehme ich mich gerne an. Auch du als Gewerblicher Verkäufer kannst dich offener über andere Marktplätze und deine Erfahrungen dort austauschen, und zwar in der Gruppe Erfahrene Verkäufer*innen.
Community Gruppen werden grundsätzlich nicht von unserem Khoros-Moderationsteam moderiert, die Filter reagieren jedoch trotzdem sensibel auf die Nennung des Mitbewerbs. Dennoch ist das kein Freifahrtsschein, um sich in exklusiven Bereichen der Community unangemessen zu verhalten und zum Beispiel zu versuchen, Traffic auf andere Plattformen zu lenken.
Liebe Grüße
Miriam
23-07-2025 14:34
@itec-systems schrieb:
Sorry ja Verkäuferschutz. Ja genau die Version ist aktuell
Hallo @itec-systems ,
Alles klar, ich habe es mal an unsere Kollegen weitergegeben.
Beste Grüße
Patrick
23-07-2025 14:30 - bearbeitet 23-07-2025 15:25
@itec-systems schrieb:
Zur Bestellung 15-13318-72292 hat der Käufer eine Rückgabe mit dem falschen Grund „defekt“ eröffnet.
Da der Prozessor aus einem laufenden Gerät entnommen wurde, habe ich nachgefragt, da mich der Rückgabegrund gewundert hat. Der Käufer teilte mit, dass er auf seinem Mainboard seinen aktuellen Prozessor der 7. Generation durch einen Prozessor der 8. Generation ersetzen wollte.
Das ist technisch unmöglich und ein typisches Beispiel für technische Unwissenheit. Es ist vergleichbar mit dem Versuch, einen zu großen Reifen auf eine zu kleine Felge zu montieren und anschließend den Reifen als „defekt“ zu reklamieren.
Ich sehe es nicht ein die Rückgabe zu akzeptieren und einen nicht vorhandenen Mangel zu übernehmen.
Wie kann eBay den Verkäufer in solchen Fällen unterstützen?
Hallo @itec-systems - es ist verständlich, dass dich ein solcher Vorfall ärgert. Dennoch solltest du den Artikel bitte zurücknehmen, denn als Rückgabegrund steht, dass eine defekte CPU vermutet wird, diese Aussage können weder du zum jetzigen Zeitpunkt noch wir widerlegen.
Wenn sich herausstellt, dass der Artikel in einem anderen Zustand, als wie von dir versendet, zurückkommt, gibt es für dich immer noch die Möglichkeit einer Teilrückerstattung und wir können dich unterstützen.
Situationen wie diese kommen nicht nur im Online-Handel immer mal wieder vor und wir können uns den Fall für dich ansehen, wenn du nach Rückerhalt einen Wertverlust nachweisen kannst. Ich bin zuversichtlich, dass du die Situation zufriedenstellend mit deiner Kundschaft klären kannst, im besten Fall, bevor an eBay übergeben wird.
Liebe Grüße
Miriam
23-07-2025 14:29
23-07-2025 14:25
@mmstore74 schrieb:
....das ist richtig nina@ebay aber heute ist die Sendung zurück gekommen und die Adresse ist wohl eine falsche die vom Käufer angegeben da unter der Adresse nicht zu ermitteln wurde und dies wollte ich als Beweisbilder hochladen,denn wenn ich eins absolut nicht mag,wenn mich wer zu (absoluten ) Unrecht zu was beschuldigt und ich hinterher der dumme bin.
Und warum läuft sowas direkt über den zahlungsdienstleister und nicht über Ebay ?
Lieben Gruß
Marc
@mmstore74 Man kann leider immer nur ein Mal auf einen Streitfall reagieren, es sei denn der Zahlungsdienstleister bittet um weitere Informationen.
Streitfälle werden von Käufern direkt über den Zahlungsdienstleister geöffnet, weswegen die Bearbeitung dann nicht mehr über uns läuft.
Liebe Grüße,
Nina
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23-07-2025 14:23
@blacksummer74 schrieb:
Hallo,
ich habe vor einigen Monaten bei einem gewerblichen Verkäufer eine Haarcoloration zu einem günstigen Preis gekauft. Der Artikelzustand wurde mit „neu“ angegeben. Beim Anrühren der Farbe fiel mir auf, dass diese flockte und einen leicht stechenden Geruch hatte. Das kam mir komisch vor. Ich habe dann im Internet mittels des Chargencode-Schlüssels auf der Verpackung das Herstellerdatum recherchiert. Dies wurde mit 2016 angegeben – die Haarfarbe war also schon neun Jahre alt. Ich habe dies dann beim Verkäufer reklamiert. Dieser entschuldigte sich, dass dies nicht ihrem Qualitätsanspruch entspreche und sie mir natürlich den Kaufpreis erstatten würden – was auch passierte. Vor einigen Tagen habe ich bei diesem Verkäufer wieder eine Haarfarbe gekauft, da ich ihm nachträglich glaubte, dass er normalerweise einwandfreie Ware verkauft. Nach dem Erhalt der Haarfarbe habe ich vor dem Öffnen zur Sicherheit den Chargencode-Schlüssel auf der Verpackung im Internet geprüft und war entsetzt: Das Herstellerdatum wurde mit 11 (!) Jahren angegeben. Ich habe den Verkäufer sofort angeschrieben, wie es sein kann, dass er mir eine völlig veraltete Haarfarbe schickt – zumal es schon das zweite Mal war. Er schrieb zurück, dass es bei richtiger Lagerung keine Bedenken bei der Verwendung gebe. Aber ich könne selbstverständlich vom Kauf zurücktreten – was ich auch tat. Einen weiteren Kauf bei diesem Verkäufer wird es für mich nicht mehr geben.
Im Internet wird die maximale Haltbarkeit von Haarcolorationen mit drei Jahren angegeben. Dies wurde hier in beiden Fällen weit überschritten. Den Bewertungen des Verkäufers zufolge scheine ich auch kein Einzelfall zu sein. Daher drängt sich hier der Verdacht auf, dass der Verkäufer auf ebay serienmäßig völlig veraltete und damit mangelhafte Haarfarben zu günstigen Preisen verkauft und das auch genau weiß. Dabei nimmt er offensichtlich auch mögliche Gesundheitsrisiken bei seinen Käufern in Kauf.
Daher meine Frage: Darf ein gewerblicher Verkäufer nach den Ebay-Richtlinien serienmäßig völlig veraltete Haarcolorationen verkaufen, ohne in der Artikelbeschreibung darauf hinzuweisen?
Hallo @blacksummer74 und vielen Dank fürs Teilen Deiner Erfahrung – total verständlich, dass Du enttäuscht bist!
🔍 Wichtig zu wissen: Gewerbliche Verkäufer*innen müssen in der Artikelbeschreibung auf veraltete Ware hinweisen – besonders bei Produkten wie Haarcolorationen (Hautkontakt!!!). „Neu“ darf nur verwendet werden, wenn die Ware wirklich frisch & unbedenklich ist. 9 oder 11 Jahre alte Produkte fallen da klar raus ❌
📢 In so einem Fall ist ein Verstoß gegen die eBay-Richtlinien sehr wahrscheinlich. Ich übernehme das Melden des Verkäufers gern für Dich – dafür bräuchte ich bitte noch die Bestellnummer 🧾
Meld Dich einfach kurz zurück – ich kümmer mich dann drum 💪
Lieben Gruß,
Steffi
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23-07-2025 14:21
....das ist richtig nina@ebay aber heute ist die Sendung zurück gekommen und die Adresse ist wohl eine falsche die vom Käufer angegeben da unter der Adresse nicht zu ermitteln wurde und dies wollte ich als Beweisbilder hochladen,denn wenn ich eins absolut nicht mag,wenn mich wer zu (absoluten ) Unrecht zu was beschuldigt und ich hinterher der dumme bin.
Und warum läuft sowas direkt über den zahlungsdienstleister und nicht über Ebay ?
Lieben Gruß
Marc
23-07-2025 14:19
Sorry ja Verkäuferschutz. Ja genau die Version ist aktuell
23-07-2025 14:17
@itec-systems schrieb:
Wieso wird in der Ebay App (aktuelle Version iOS) bei allen Versandarten angezeigt es ist kein Käuferschutz vorhanden?
Hallo @itec-systems ,
du meinst Verkäuferschutz? wo dahinter nein steht - bist du auf Version 6.218.0 von gestern?
Beste Grüße
Patrick
23-07-2025 14:16
@mmstore74 schrieb:
Hallo nina@ebay Danke für deine Antwort,da war ich auch schon,jedoch habe ich (noch) keine möglichkeit irgentwo darauf zu antworten und ich kann auch nichts anfechten da die Sache vom Diensleister wohl geprüft wird.
Lieben Gruß
Marc
@mmstore74 Das habe ich mir gern einmal genauer angeschaut. Du hast bereits direkt bei der Öffnung des Streitfalls am 31.07. reagiert und diesen angefochten und entsprechende Dokumente als Nachweis hochgeladen. Dies kannst du sehen, wenn du auf die Details des Streitfalls klickst.
Liebe Grüße,
Nina
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23-07-2025 14:15
Eine weitere Frage sei mir bitte bestattet. community-team@ebay steffi@ebay nina@ebay
Es gibt ja jetzt Die exklusive eBay.de-Communitygruppe für Privatverkäufer*innen ist da!
Eine Sache verwundert mich jetzt,es wird um folgendes gebeten
Exklusiver Austausch: Teile deine Erfahrungen und Tipps nicht nur zu eBay, sondern auch zu anderen Online-Marktplätzen.
Dürfen wir gewerblichen dann auch unsere Erfahrungen über andere Marktplätze hier mitteilen,da es ja bis dato immer direkt gelöscht wurde oder ist es wieder nur ein Privileg für private Verkäufer ?
Lieben Gruß
Marc
23-07-2025 14:12
23-07-2025 14:09
Wieso wird in der Ebay App (aktuelle Version iOS) bei allen Versandarten angezeigt es ist kein Käuferschutz vorhanden?
23-07-2025 14:09
Hallo,
ich habe vor einigen Monaten bei einem gewerblichen Verkäufer eine Haarcoloration zu einem günstigen Preis gekauft. Der Artikelzustand wurde mit „neu“ angegeben. Beim Anrühren der Farbe fiel mir auf, dass diese flockte und einen leicht stechenden Geruch hatte. Das kam mir komisch vor. Ich habe dann im Internet mittels des Chargencode-Schlüssels auf der Verpackung das Herstellerdatum recherchiert. Dies wurde mit 2016 angegeben – die Haarfarbe war also schon neun Jahre alt. Ich habe dies dann beim Verkäufer reklamiert. Dieser entschuldigte sich, dass dies nicht ihrem Qualitätsanspruch entspreche und sie mir natürlich den Kaufpreis erstatten würden – was auch passierte. Vor einigen Tagen habe ich bei diesem Verkäufer wieder eine Haarfarbe gekauft, da ich ihm nachträglich glaubte, dass er normalerweise einwandfreie Ware verkauft. Nach dem Erhalt der Haarfarbe habe ich vor dem Öffnen zur Sicherheit den Chargencode-Schlüssel auf der Verpackung im Internet geprüft und war entsetzt: Das Herstellerdatum wurde mit 11 (!) Jahren angegeben. Ich habe den Verkäufer sofort angeschrieben, wie es sein kann, dass er mir eine völlig veraltete Haarfarbe schickt – zumal es schon das zweite Mal war. Er schrieb zurück, dass es bei richtiger Lagerung keine Bedenken bei der Verwendung gebe. Aber ich könne selbstverständlich vom Kauf zurücktreten – was ich auch tat. Einen weiteren Kauf bei diesem Verkäufer wird es für mich nicht mehr geben.
Im Internet wird die maximale Haltbarkeit von Haarcolorationen mit drei Jahren angegeben. Dies wurde hier in beiden Fällen weit überschritten. Den Bewertungen des Verkäufers zufolge scheine ich auch kein Einzelfall zu sein. Daher drängt sich hier der Verdacht auf, dass der Verkäufer auf ebay serienmäßig völlig veraltete und damit mangelhafte Haarfarben zu günstigen Preisen verkauft und das auch genau weiß. Dabei nimmt er offensichtlich auch mögliche Gesundheitsrisiken bei seinen Käufern in Kauf.
Daher meine Frage: Darf ein gewerblicher Verkäufer nach den Ebay-Richtlinien serienmäßig völlig veraltete Haarcolorationen verkaufen, ohne in der Artikelbeschreibung darauf hinzuweisen?
Willkommen zur wöchentlichen eBay-Fragestunde mit dem eBay Community Team (miriam@ebay, patrick@ebay, steffi@ebay) & dem Community Support Team, welche eure Fragen beantworten werden. Sofern nicht anders angegeben, findet die Fragestunde jeden Mittwoch von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.
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