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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 28.06.23 um 14.00 Uhr

Hallo allerseits und ❤️lich willkommen zu der eBay-Fragestunde mit dem eBay-Community-Team.

 

Da wir diese Woche kein spezielles Thema haben, zögert bitte nicht, eure allgemeinen Kauf- oder Verkaufsfragen hier zu stellen. 

 

Gerne könnt ihr mir auch Themen schreiben, zu denen es eine ganze Fragestunde geben sollte. 

 

Um eure Fragen schneller beantworten zu können, bitten wir euch jeweils eine Frage pro Beitrag zu wählen. Selbstverständlich könnt ihr so viele Beiträge in der eBay-Fragestunde schreiben, wie ihr möchtet - das ist sogar von uns gewünscht! 

 

Die Fragestunde bleibt bis 15:00 Uhr geöffnet. Danach wird sie für weitere Fragen geschlossen. Selbstverständlich werden wir uns aber auch weiterhin darum kümmern, alle Fragen zu beantworten, die möglicherweise noch unbeantwortet sind – gebt uns dafür bitte etwas Zeit, da wir dann häufig andere Kollegen um Unterstützung fragen müssen, um die korrekte Antwort für euch zu bekommen.

 

Um Deine Frage zu veröffentlichen, klicke in der unteren rechten Ecke dieses Beitrags auf Antworten, gebe Deine Frage ein und klicke zwischen 14.00 und 15.00 Uhr auf "Antwort".

 

Das Format der eBay-Fragestunde spiegelt das Format unserer Community-Diskussionsforen wider, in denen alle Beiträge chronologisch auftreten. Das Community-Team beantwortet jede eingehende Frage in dieser Reihenfolge und zitiert die ursprüngliche Frage dann in der jeweiligen Antwort. Dieses Zitat und die Antwort erscheinen chronologisch später und somit weiter unten.

 

Solltet ihr die eBay-Fragestunde leider verpasst haben, freuen wir uns, wenn ihr eure Frage direkt in der Community stellt oder aber auch einfach bis zur nächsten Fragestunde* wartet.

 

Lieben Gruß,

Euer eBay-Community-Team

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27 ANTWORTEN 27

💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 28.06.23 um 14.00 Uhr

Eine letzte Frage in eigener Sache:
Ich wollte mich bei den "Erfahrenen Verkäufern" (*innen /außen) anmelden. Das steht dort:
"Deine Mitgliedschaftsanfrage wurde an 6. Juni 2023 gesendet."

Bin ich nicht erfahren genug oder gibt es keinen mehr der es berbeitet?

Nachricht 21 von 28
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 28.06.23 um 14.00 Uhr


@rest-fest  schrieb:

Guten Tag alle zusammen...

Fragen zu: Zahlungsstreitfall, auch in Bezug auf die heutigen gewerblichen News
(Bitte diese als Fragenpaket zulassen)

1. Ein Käufer hat (bis) 180 Tage Zeit einen Zahlungsstreitfall beim Zahlungsdienstleister zu eröffnen. Stimmt das noch?

2. Ich versende mit Hermes. Hermes Sendungsnummern sind 2 Monate verfügbar und bei Hermes nachverfolgbar. Ich halte mich an alle Regeln zum sendungsverfolgten Versand und hinterlege die Sendungsnummern. Der Artikel wird/wurde fristgerecht bei und von ebay als zugestellt markiert. Wie bin ich nach Austragen meiner Sendungsnummer aus dem Hermes-System (nach 60 Tagen) als Verkäufer im Zahlungsstreitfall geschützt?

3. Ebay-Artikel verschwinden in der Regel oft gleichfalls deutlich früher als 180 Tage aus dem System. Damit ist auch die von ebay gespeicherte Sandungsverfolgung weg. Ebay bietet demnächst die Möglichkeit Text (z.B. die Artikelbeschreibung) im Zahlungsstreitfall einzuladen. Ich habe im Hauptaccount gut 2000 Artikel, nur Unikate (Romanheftpakete). Jeder Artikel wird von Hand eingestellt und nur bei ebay abgespeichert. Ist er bei ebay weg, ist auch die Beschreibung und Zugehöriges weg. Ohne Zahlungsstreitfall wird es ja auch nicht mehr gebraucht. Wie werde ich im Zahlungsstreitfall geschützt, wenn nicht einmal mehr der Artikel aufgerufen werden kann?


Hallo @rest-fest und Danke für deine Frage! Zahlungsdienstleister können auch nach 180 Tagen noch Zahlungsstreitfälle melden und diese können auch länger als 90 Tage geöffnet sein.

 

eBay bietet Verkäufer*innen die Möglichkeit, eine Forderung anzufechten oder zu akzeptieren, Dokumente hochzuladen, unterstützenden Text bereitzustellen und/oder eine Rückerstattung zu veranlassen. Dafür steht die Ansicht „Anfragen und Streitfälle“ in Mein eBay bzw. im Verkäufer-Cockpit Pro zur Verfügung. Die bereitgestellten Informationen werden dann weitergeleitet, die tatsächliche Entscheidung über das Ergebnis eines Streitfalls wird nie von eBay getroffen.

 

Ich nehme die Thematik bezüglich fehlender  Angaben zur Sendungsverfolgung auf der Tracking-Website aufgrund des bereits verstrichenen Zeitraums mit auf und ergänze meine Antwort hier nochmals bei Bedarf 🙂.

 

Liebe Grüße

Miriam

Für alle, die privat bei eBay verkaufen: Unsere exklusive Community-Gruppe freut sich über neue Mitglieder! ‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌
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Nachricht 22 von 28
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 28.06.23 um 14.00 Uhr

Das wurde im gewerblichen Forum (Verkäufer) diskutiert " ABMAHNGEFAHR, wenn wir der Handlungsempfehlung des ebay-Supports folgen würden" - bekomme leider die Verlinkung nicht hin.

Warum bekommt man Mängel eingetragen wenn:
- der Käufer sein Widerrufsrecht wahrnimmt
- dieses dem Verkäufer gegenüber erklärt, zurücksendet oder nicht und ebay NICHT einschaltet
- der Verkäufer erstattet auf gleichem Weg wie erhalten (über ebay) die Zahlung. Einen Auswahl "Widerruf" für Mängelfreiheit steht nicht zur Verfügung. Oder übersehen?

Widerrufe sind an keinen von ebay festgelegten Ablauf gebunden, sondern per Gesetz geregelt. Vieles kann, muß aber nicht genutzt werden. Was nun?

Nachricht 23 von 28
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 28.06.23 um 14.00 Uhr

Hallo! Ich habe eine Frage zum Thema Versand. Da ich regelmäßig von Interessenten wegen der Versandkosten angeschrieben werde, würde mich interessieren, ob in naher /ferner Zukunft Änderungen bzgl „unversicherter Versand“ (speziell BÜWA, Päckchen wegen der Größe mancher Artikel) bzw Erstattung bei Verlust der Sendung zu erwarten sind. Als Verkäuferin ist mir das Risiko für den Transportweg gerade stehen zu müssen und der damit verbundene Ärger, wenn es (angeblich) nicht ankommt, definitiv zu hoch, daher biete ich ausschließlich versichert an. Als Käuferin würde es mich allerdings gerade bei günstigen Artikeln nicht stören, auf eigenes Risiko unversichert wählen zu können. Ist diesbezüglich was geplant?

Nachricht 24 von 28
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 28.06.23 um 14.00 Uhr

Moin steffi@ebay  moin miriam@ebay ,

 

im Verkäufer-Cockpit gibt es eine Übersicht mit offenen Fragen an den Verkäufer.

petersmodellbahnstuebchen_0-1687953948269.jpeg

 

Leider fehlt hier seit Kurzem die Möglichkeit, die Fragen als beantwortet zu markieren und damit wieder aus der Liste zu entfernen.

petersmodellbahnstuebchen_1-1687953948279.jpeg

 

Dies ist z.B. dann nötig, wenn der Kunde sich z.B. für die vorhergehende Antwort bedankt oder wenn man 2 Fragen des Kunden mit einer Nachricht bereits beantwortet hat.

 

Hier fehlt eindeutig die Möglichkeit, entweder, die Frage als beantwortet zu markieren oder zu löschen              

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
Nachricht 25 von 28
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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 28.06.23 um 14.00 Uhr

Guten Tag alle zusammen...

Fragen zu: Zahlungsstreitfall, auch in Bezug auf die heutigen gewerblichen News
(Bitte diese als Fragenpaket zulassen)

1. Ein Käufer hat (bis) 180 Tage Zeit einen Zahlungsstreitfall beim Zahlungsdienstleister zu eröffnen. Stimmt das noch?

2. Ich versende mit Hermes. Hermes Sendungsnummern sind 2 Monate verfügbar und bei Hermes nachverfolgbar. Ich halte mich an alle Regeln zum sendungsverfolgten Versand und hinterlege die Sendungsnummern. Der Artikel wird/wurde fristgerecht bei und von ebay als zugestellt markiert. Wie bin ich nach Austragen meiner Sendungsnummer aus dem Hermes-System (nach 60 Tagen) als Verkäufer im Zahlungsstreitfall geschützt?

3. Ebay-Artikel verschwinden in der Regel oft gleichfalls deutlich früher als 180 Tage aus dem System. Damit ist auch die von ebay gespeicherte Sandungsverfolgung weg. Ebay bietet demnächst die Möglichkeit Text (z.B. die Artikelbeschreibung) im Zahlungsstreitfall einzuladen. Ich habe im Hauptaccount gut 2000 Artikel, nur Unikate (Romanheftpakete). Jeder Artikel wird von Hand eingestellt und nur bei ebay abgespeichert. Ist er bei ebay weg, ist auch die Beschreibung und Zugehöriges weg. Ohne Zahlungsstreitfall wird es ja auch nicht mehr gebraucht. Wie werde ich im Zahlungsstreitfall geschützt, wenn nicht einmal mehr der Artikel aufgerufen werden kann?

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💬 Willkommen zur allgemeinen eBay-Fragestunde am 28.06.23 um 14.00 Uhr

Willkommen zur eBay-Fragestunde! Heute sind miriam@ebay und ich für euch da.

Lieben Gruß,

Steffi



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Willkommen zur wöchentlichen eBay-Fragestunde mit dem eBay Community Team (miriam@ebay, patrick@ebay, steffi@ebay) & dem Community Support Team, welche eure Fragen beantworten werden. Sofern nicht anders angegeben, findet die Fragestunde jeden Mittwoch von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.

Wenn ihr mehrere Fragen habt, erstellt bitte einen Beitrag pro Frage, damit wir so effektiver darauf eingehen können. Wenn eine Frage nicht direkt beantwortet werden kann, melden wir uns, sobald wir eine Rückmeldung für euch haben.