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Liebe gewerbliche Verkäuferinnen und Verkäufer,

 

in unseren Verkäufer-News im März 2021 haben wir angekündigt, dass es ab dem 1. Juli umfangreiche Änderungen bei der Umsatzsteuer (USt.) geben wird, die die folgenden Lieferungen betreffen:

  • Einfuhren in die EU,
  • Lieferungen innerhalb der EU von nicht in der EU ansässigen Verkäufern sowie 
  • grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU von EU-Verkäufern.

Hier ein Überblick über alles, was Sie dazu wissen müssen:

 

  1. Erfahren Sie mehr über die OSS-Registrierung: Die bestehenden Schwellenwerte für den Fernabsatz von Waren innerhalb der EU werden durch einen neuen EU-weiten Schwellenwert von 10.000 € ersetzt. Ab dem 1. Juli können Verkäufer über das Verfahren One-Stop-Shop (OSS) die Umsatzsteuer für ihre grenzüberschreitenden Lieferungen in andere EU Länder erklären. Eine Registrierung für das OSS Verfahren ist seit 1. April 2021 möglich.
    Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu verstehen.
  2. Überprüfen Sie Ihre bei eBay hinterlegten Daten: eBay unterliegt neuen gesetzlichen Anforderungen, Prüfungs- und Berichtspflichten im Bereich der Umsatzsteuer. Vergewissern Sie sich daher, dass Ihre Unternehmensdaten, Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Ihr Artikelstandort immer auf dem aktuellen Stand sind.
  3. Geben Sie die Umsatzsteuersätze an: Wenn Sie auf einer europäischen oder britischen eBay-Website einstellen, geben Sie immer den Bruttopreis und den Umsatzsteuersatz an, den Sie zur Berechnung des Bruttopreises verwendet haben. So stellen Sie sicher, dass wir den Käufern immer die korrekte Umsatzsteuer anzeigen können.
  4. IOSS-Nummer für Importe mitteilen: Wenn Sie Waren in die EU importieren und eBay die Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe einziehen muss, geben Sie immer die von eBay bereitgestellte Import One-Stop-Shop (IOSS)-Nummer elektronisch an. Andernfalls müssen Ihre Käufer möglicherweise die Umsatzsteuer bei der Lieferung bezahlen. 

 

Wir empfehlen Ihnen, sich mit den kommenden Änderungen vertraut zu machen, damit Sie Ihr Geschäft rechtzeitig darauf vorbereiten können. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater, um die nächsten Schritte zu besprechen.

 

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