Liebe eBay-Mitglieder,
seit heute finden Sie die folgenden Veränderungen undVerbesserungen auf unserer Site:
1. Beschränkung derGebotsrücknahme
2. Ergänzung derArtikelbeschreibung
3. "Persönliches Angebot"
1. Beschränkung derGebotsrücknahme
Wenn Sie ein Gebot abgegeben haben, ist dieses bindend, es seidenn, Sie werden überboten. Unter bestimmten Umständenkönnen Sie ein Gebot zurücknehmen. Diese Umständehaben wir jetzt genauer definiert, denn eine Rücknahme ist nurin Ausnahmefällen möglich.
Es gelten schon jetzt folgende Regeln fürGebotsrücknahmen:
Sie können ein Gebot zurücknehmen, wenn ...
- ... Sie sich bei der Gebotseingabe vertippt haben, wie z.B.1000 DM anstatt 100 DM.
- ... die Artikelbeschreibung derart ergänzt wurde, dass derWert des Artikels dadurch wesentlich verringert wird.
- ... Sie den Anbieter nicht erreichen können, d.h. wenn dieE-Mail als unzustellbar zurückgeschickt wird oder eineeventuell angegebene Telefonnummer nicht existiert.
Sie können ein Gebot nicht zurücknehmen, wenn...
- ... Sie Ihre Meinung über den Artikel geänderthaben.
- ... Sie merken, dass Sie sich den Artikel eigentlich gar nichtleisten können.
- ... Sie etwas höher geboten haben, als Sie eigentlichwollten.
Folgende Regeln wurden ergänzend hinzugefügt:
- Sie können - unter oben genannten besonderenUmständen - ein Gebot, dass Sie vor Beginn der letzten 12Stunden einer Auktion abgegeben haben, auch NUR vor Beginn dieserletzten 12 Stunden wieder zurück nehmen.
- Sie können ein Gebot, dass Sie innerhalb der letzten 12Stunden abgegeben haben, zurück nehmen, wenn Sie diesinnerhalb einer Stunde danach tun.
Falls Sie ein Gebot unbedingt zurücknehmen wollen, aber aufGrund der Regeln nicht dürfen, können Sie auch denAnbieter fragen, ob er Ihr Gebot löscht. Diese Entscheidungliegt aber allein im Ermessen dieses Anbieters.
Lesen Sie sich - bevor Sie bieten - die Artikelbeschreibunggenau durch und sehen Sie sich die Bewertungen des Anbietersan.
Gebotsrücknahmen werden von uns sorgfältig beobachtet.Bei wiederholten Gebotsrücknahmen kann dies als Verstoßgegen unsere Grundsätze verstanden werden. Auf unsererHilfeseite können Sie alle Details noch einmal ganz genaunachlesen.
2. Ergänzung derArtikelbeschreibung
Anbieter haben die Möglichkeit, ihre Artikelbeschreibung zuändern, solange noch kein Gebot abgegeben wurde. Nach Abgabedes ersten Gebots können Sie nur noch Ergänzungen zurArtikelbeschreibung hinzufügen.
Ab sofort können in den letzten 12 Stunden einer Auktionkeine Ergänzungen mehr hinzugefügt werden.
3. "PersönlichesAngebot"
Wenn Anbieter nach Auktionsende den Höchstbieter nichterreichen konnten, war die bisherige Praxis, dass die Anbieter ineinigen Fällen die Artikel an andere Bieter verkauft haben.Allerdings standen dann unsere Serviceleistungen nicht zurVerfügung, wie z.B. die Versicherung,der Treuhandserviceoder das Bewertungssystem.
Ab jetzt kann in diesen Fällen ein "PersönlichesAngebot" unterbreitet werden, bei dem alle Leistungen abgedecktsind. So kann der entsprechende Artikel ganz offiziell in einemzweiten Anlauf an einen anderen Bieter verkauft werden, und zwargenau zu dem Betrag, den dieser Bieter gewillt war zu bezahlen. Aufder entsprechenden Artikelseite finden Sie einen Link, mit dem Siedas "Persönliche Angebot" per E-Mail unterbreitenkönnen.
Bitte beachten Sie noch folgendes, bevor Sie von dieser OptionGebrauch machen:
- Als Anbieter sollten Sie sich zuvor vergewissern, dass Sie demHöchstbieter ausdrücklich angeboten haben, Ihrerseits denVertrag zu erfüllen.
- Wenn der Höchstbieter gleichwohl erklärt, daßer seinerseits den Vertrag nicht erfüllen werde, lassen Siesich die Provision gutschreiben. Auf unserer Seite zum Thema"Umgang mitunzuverlässigen Bietern" ist dieser Vorgang genauerklärt. Danach können Sie ein "PersönlichesAngebot" unterbreiten. Die Provision wird jetzt nach dem neuenVerkaufspreis neu berechnet.
- Das "Persönliche Angebot" steht nur dem Anbieter und demvom Anbieter ausgewählten Bieter zur Verfügung.
- Das "Persönliche Angebot" muss spätestens 60 Tage undkann frühestens 7 Tage nach dem Ende der Auktionerfolgen.
Wenn Sie noch Fragen zum "PersönlichenAngebot" haben, werden diese hierbeantwortet.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team