Liebe eBay-Mitglieder,
wir haben den Grundsatz "Tiere, Tierartikel und geschütztePflanzen" überarbeitet.
Es ist uns sehr wichtig, dass der Tier- und Pflanzenschutz aufunserem Marktplatz gewahrt bleibt. Da unser Marktplatz immergrößer wird, müssen wir die Regeln des Handels densich ändernden Bedingungen anpassen. Wenn Sie also Teile vonTieren, Tierprodukte oder Pflanzenprodukte anbieten, prüfenSie bitte genau, ob Ihr Angebot dem überarbeiteten Grundsatzentspricht.
Der überarbeitete Grundsatz lautet:
Es ist verboten, bei eBay lebende Tiere anzubieten.
Tierpräparate (ausgestopfte Tiere) und viele Teile vonTieren dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungenangeboten werden. Für Tierprodukte gilt dies, wenn es sich umProdukte geschützter Arten handelt.
Auch der Handel mit geschützten Pflanzen ist bei eBayverboten. Dies gilt gleichfalls für Produkte oder Teile vongeschützten Pflanzen.
Erläuterungen zu diesem Grundsatz:
Zu den lebenden Tieren gehören auch Kleinstlebewesen wieUrzeitkrebse oder Seeanemonen. Der Handel mit befruchteten Eiernist ebenfalls verboten.
Tierpräparate, Tierteile und Produkte von Tieren, die unterdas Bundesnaturschutzgesetz, das Washingtoner Artenschutzabkommenoder die EG-Artenschutzverordnung fallen, dürfen nur angebotenund verkauft werden, wenn der Verkäufer über dieerforderliche behördliche Genehmigung verfügt.
Zusätzlich müssen alle Artikelbeschreibungen fürTierpräparate genaue Angaben über die Art des Tieres unddie Herkunft des Präparats enthalten, damit ein Handel mitgeschützten Arten ausgeschlossen werden kann. Das Gleiche giltfür folgende Teile von Tieren:
- Federn
- Exotische Lederarten
- Pelze
- Felle
- Walzähne
- Schlangenhäute
- Schildkrötenpanzer
- Schildpatt
- Korallenteile
- Elfenbein
Für Kaviar vom Stör (z.B. ?Ossetra?, ?Beluga?,?Serruga?) gilt, dass ein Verkauf bei eBay nur erlaubt ist, wennder Verkäufer die entsprechende Genehmigung des Bundesamtesfür Naturschutz oder der CITES Management Authoritiesvorweisen kann. In der Angebotsbeschreibung sind Ausfuhrangaben,Einfuhrnummer, Einfuhrdatum und Importeur zu nennen. EinWeiterverkauf von Kaviar, der nur zum privaten Verzehr erworbenwerden durfte, ist verboten.
Beispiele für geschützte Tiere undPflanzen:
- Zu den geschützten Tieren zählen unter denSäugetieren: alle Affenarten, alle Walarten, die meistenWildkatzen (z.B. Ozelot, Leopard, Löwe, Gepard, Tiger, Luchs,Bengalkatze), Elefanten, Wölfe, Braunbären, Fischotter,Nashörner, Vicunjas und Moschustiere.
- Teile und Produkte dieser Tiere sind beispielsweise Felle,Fleisch, Hirn, Tran, Elfenbein, Moschus (in Form von getrocknetemschwarzen Pulver) sowie alle daraus hergestellten Erzeugnisse.
- Zu den geschützten Vogelarten zählen alle heimischenSingvögel, alle Greifvögel (z.B. Wanderfalke, Seeadler,Milan, Weihe, Habicht) und alle Eulen.
- Teile und Produkte dieser Tiere sind beispielsweise Federn undEier.
- Zu den geschützten Reptilien zählen alleMeeresschildkröten, Lederschildkröten, Krokodile, Waraneund Riesenschlangen.
- Teile und Produkte dieser Tiere sind beispielsweiseSchildkrötenpanzer, Schildplatt, Lederprodukte oderSchlangenhäute.
- Unter den Fischen sind unter anderem alle Störarten derFamilie Acipenseriformes sowie der Riesenhai und der WeißeHai geschützt. Ebenso geschützt sind verschiedeneKorallenarten, Seepferdchen, der Edelkrebs und andereKrustentiere.
- Daneben sind viele Schmetterlinge, Spinnen und Skorpionegeschützt.
- Zu den geschützten Pflanzen zählen unter anderem alleOrchideen und die meisten Kakteenarten. Ein Verkauf dieser Artenist nur von künstlich vermehrten Pflanzen zugelassen.
Hinweis:
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklangstehen, liegt allein bei eBay. eBay behält sich vor, Angebotezu entfernen, die gegen diesen Grundsatz verstoßen.
Weiterführende Links
Bundesamt für Naturschutz
Artenschutzdatenbank des Bundesamtsfür Naturschutz
Dort können Sie prüfen, ob das von Ihnen angeboteneExemplar den Artenschutzbestimmungen unterliegt.
Herzliche Grüße
eBay-Team