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Liebe Verkäuferinnen und Verkäufer,

 

ab 1. Januar 2021 ist eBay im Vereinigten Königreich gesetzlich dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer für die Einfuhr von Warensendungen einzuziehen. Dies gilt nur für den Handel mit Verbrauchern und bis zu einem Warenwert von 135 Britischen Pfund.

 

eBay wird Käufern den Betrag direkt in Rechnung stellen und an die zuständigen Behörden abführen.

 

Verkäufer müssen in Ihren Angeboten immer den Bruttopreis und den verwendeten Umsatzsteuersatz angeben. Wird kein Umsatzsteuersatz ausgewiesen, gehen wir davon aus, dass es sich bei Ihrem Preis um einen Nettopreis handelt. In diesem Fall werden wir den entsprechenden Umsatzsteuersatz auf den ausgewiesenen Preis addieren.

 

Fügen Sie jetzt den Umsatzsteuersatz für bestehende und neue Angebote hinzu. Sie finden das entsprechende Feld direkt neben dem Preis, wenn Sie ein Angebot erstellen oder bearbeiten.

 

Bitte stellen Sie bis zum 1. Januar 2021 sicher, dass in allen Ihren Angeboten die Umsatzsteuer ausgewiesen ist.

 

Das Wichtigste auf einen Blick:

 

  • Ab 1. Januar 2021 beginnt eBay mit der Einziehung der Umsatzsteuer für die Einfuhr von Waren in das Vereinigte Königreich auf alle Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 135 Britische Pfund. Dies gilt auch für kleine Sendungen bis zu 15 Britische Pfund. Hier entfällt die Umsatzsteuerbefreiung. 

 

  • Wenn sich Ihre Waren bereits im Vereinigten Königreich befinden, wird eBay die Umsatzsteuer ebenfalls einziehen und abführen - unabhängig vom Warenwert.

 

  • eBay empfiehlt allen Verkäufern, die Umsatzsteuersätze für alle bestehenden und neuen Angebote ab sofort anzugeben.

 

  • Ab März 2021 wird eBay die Angabe des Umsatzsteuersatzes auf allen europäischen eBay-Websites verpflichtend machen. 

 

Mehr erfahren in den Verkäufer-News vom September

 

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team