Liebe
eBay-Verkäufer,
als
gewerblicher Verkäufer sind Sie aufgrund einer EU-Verordnung gesetzlich
verpflichtet, Käufern in Ihren Angeboten einen direkten Link zur
Online-Streitschlichtungsplattform der EU zur Verfügung zu stellen. Sie
können den Link entweder innerhalb Ihrer Artikelbeschreibung oder in dem Feld
zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben im Rahmen des Impressums angeben.
Die Online-Streitschlichtungsplattform soll grenzüberschreitende Käufe durch
Verbraucher in der gesamten EU fördern und ist Teil der Initiative der
Kommission für den Digitalen Binnenmarkt. Online-Streitbeilegung ist ein
Verfahren zur alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, das
online durchgeführt wird.
Über die
Online-Streitschlichtungsplattform können Verbraucher Beschwerden an eine
zuständige Stelle senden, um ihre Streitigkeit beizulegen. Um die Handhabung zu
erleichtern wird eine Übersetzungsfunktion angeboten. Sowohl Verbraucher als
auch Händler erhalten damit Zugang zu einer Plattform, über die sie
Streitigkeiten einfach, schnell und kostengünstig außergerichtlich beilegen
können.
Die Online-Streitschlichtungsplattform
wird am 15. Februar 2016 in Betrieb genommen.
Informieren
Sie sich über die praktische
Umsetzung der Verordnung bei eBay.
Herzliche
Grüße
Ihr eBay-Team