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Liebe gewerbliche Händlerinnen und Händler, 

 

die Europäische Kommission hat für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff einen Durchsetzungsplan mit Einschränkungen zum Verkauf in der EU und in Großbritannien aufgestellt. 

 

Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff, die Bambuspulver oder andere gemahlene, laut EU-Verordnung Nr. 10/2011 nicht zugelassene pflanzliche Zusatzstoffe enthalten, dürfen nicht mehr in der EU und in Großbritannien verkauft werden.

 

Darüber hinaus dürfen Bambusprodukte mit Kunststoffanteil nicht mehr mit folgenden Bezeichnungen beworben werden, da sie gemäß EU-Regelungen falsch und irreführend sind: „aus Bambus“, „natürlich”, „umweltfreundlich”, „recyclebar” „biologisch abbaubar” oder „kompostierbar”.

Händlerinnen und Händler, die bei eBay.de, eBay.ch und eBay.at verkaufen, können in der EU und in Großbritannien nur Kunststoffgeschirr mit Bambusanteil anbieten, das der EU-Verordnung Nr. 10/2011 entspricht.

 

Nicht zugelassene Artikel werden bei eBay entfernt.

Weitere Informationen finden Sie im Q&A-Bereich des Durchsetzungsplans (in englischer Sprache). 

 

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team