Hallo,da der Artikel im Warenkorb war, dürfte es sich um einen
gewerblichen Händler halten, dahe rkannst du auf jeden Fall von deinem
Widerspruchsrrecht gebrauch machen.LGschmuckfreak60
Ich würde einfach einen sachlichen Kommentar darunter setzen und darauf
hinweisen, dass die Ware wie im Angebot vorgesehen per Warensendung
verschickt worden ist und daher länger unterwegs war.Du könntest auch in
deinen Angeboten extra darauf hinweis...
Das geht schon seit Jahren nicht mehr. Melden reicht und setzte ihn auf
die Sperrliste. Außerdem kannst du Käufer ausschließen, die bei ebay
zweimal nicht bezahlt haben. Ist viel wirksamer als eine negative
Bewertung.
Wahrscheinlich sind die meisten Verkäufer sich dessen nicht bewußt und
da die Kekse ja gekauft werden, nimmt die Zahl auch jedes Jahr zu.Ich
backe auch nur selber, dann weiß ich was in meinem Gebäck drin ist ,
aber es gibt ja genug Leute die entweder...