Zugegeben ein recht seltener Fall, aber Rechtlich eindeutig! 1. Der Ofen
gehört dir nicht mehr, da der Käufer diesen ja bezahlt hat. 2.
Zurückzahlen musst du gar nichts. 3. Weiterverkaufen darfst du ihn auf
keinen Fall. 4. Setze dem Käufer eine Frist...