Wenn du tatsächlich vor hast, dein Recht durchzusetzen, dann mache nicht
lage rum und lasse das einen Anwalt regeln! In 1 - 11/2 Jahren wirst du
dann das Sofa haben.
Nur so nebenbei: Auch E-Mails unterliegen Art. 10 GG. Du darfst den Text
nicht kopieren und ohne Zustimmung des Schreibers hier einfügen. Damit
machst du dich strafbar. Aber sicher hast du dir die Genehmigng des
Verkäufers eingeholt.
Nur weil eBay die Möglichkeit bietet, wird das Entfernen eines Angebotes
NICHT legal. Der Verkäufer hat auf einen angebotenen und bebotenen
Artikel aufzupassen, dass dieser im Zustand nicht verschlechtert wird.
Du kannst deine Ansprüche geltend mache...
"und er hätte GLS nicht blind an die Packstation schicken dürfen." Viele
Verkäufer wissen doch gar nicht, was das ist!Packstation? noch nie
gehört. Der Verkäufer legt die Versandbedingungen fest !Fehler des TE!