Guten Morgen @schoene.waren 

 

Auszug aus dem Netz.

 

Die Meldung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern muss dabei jeweils bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres, d.h. für 2023 grundsätzlich bis zum 31. Januar 2024, an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Der Meldung geht die Verpflichtung des Plattformbetreibers voraus, die zu meldenden Anbieter als meldepflichtige Anbieter bis zum 31. Dezember des Meldezeitraums zu identifizieren. Für zum 1. Januar 2023 bestehende Anbieter sieht das Gesetz insoweit eine Verlängerung auf den 31. Dezember 2024 vor.😁

 

Da hier bei Ebay und vor allem in Deutschland die Mühlen etwas langsamer laufen kann es noch dauern,wir haben ja erst August 2025.

 

Wenn dir jemand Steine in den Weg legt: Draufstellen,Balance halten, Aussicht genießen, lächeln und weitergehen.