Danke für die Rückmeldung. Das heißt nachfolgende Informationen, die mein Vorredner schon genannt hat, sind falsch?

"Die Meldung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern muss dabei jeweils bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres, d.h. für 2023 grundsätzlich bis zum 31. Januar 2024, an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Der Meldung geht die Verpflichtung des Plattformbetreibers voraus, die zu meldenden Anbieter als meldepflichtige Anbieter bis zum 31. Dezember des Meldezeitraums zu identifizieren. Für zum 1. Januar 2023 bestehende Anbieter sieht das Gesetz insoweit eine Verlängerung auf den 31. Dezember 2024 vor."
https://www.goerg.de/de/aktuelles/veroeffentlichungen/11-08-2023/das-neue-plattformen-steuertranspar...

Vielleicht habe ich da auch einen Denk- oder Verständnisfehler, aber das Gesetz ist ja zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Müssten Plattformen das Jahr 2023 dann nicht melden?