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06-05-2026 11:21
Klar, aber wenn der VK es durch Nachrichten an die Kunden so weitergibt kann auch nicht gegen den VK vorgegangen werden, ausser vom Nachrichtenempfänger selbst.
Wenn ein VK sowas in seiner AB schreibt ist er ganz klar abmahngefährdet.
Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)