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05-03-2026 21:17
So einfach ist das, @gebraucht-ist-gut ?
Das Teil hat doch zwei Jahere Garanitie........
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05-03-2026 21:13
@yxiloveebaxy schrieb:
Wie soll ich in dieser Situation vorgehen?
Wie wäre es mit einfach mal die Batterie wechseln?
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05-03-2026 20:17
@voli-maus schrieb:
@yxiloveebaxy schrieb:Guten Tag Community,
ich habe im Juni 2025 auf eBay eine Autouhr gekauft. Die Garantie beträgt gemäß deutschem Recht 2 Jahre, und es wurde angegeben, dass die Batterie bis zu zwei Jahre hält.
Vorgestern habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten, da meine Autouhr nicht mehr funktioniert hat.
Ich habe dem Verkäufer sofort geschrieben und um Rückerstattung des Kaufpreises für die Autouhr aufgrund der Garantie sowie um Übernahme der Bußgeldsumme gebeten.
Der Verkäufer hat nach dem Grund für das Bußgeld gefragt und ignoriert mich nun seit 2 Tagen.
Von den Daten des Verkäufers kenne ich nur den Namen auf eBay.
Die Schaltflächen für Rückgabe oder Kontakt zur Support sind nicht verfügbar.
Wie soll ich in dieser Situation vorgehen? Kann der eBay-Support mich hier kontaktieren?
Sollte ich direkt zur Polizei oder ins Gericht gehen? Wer hat Erfahrungen damit?
Danke!
Hm, @perfect-sally ,
bis zu zwei Jahre heisst nich zwei Jahre.
Finde den Fehler.
Selbst mal auf das Teil schauen kam dir nicht in den Sinn ?
Nee, das sollte heißen @yxiloveebaxy .
Bis zu zwei Jahre........
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05-03-2026 20:14
@yxiloveebaxy schrieb:
§§ 433–435 BGB sowie § 437 BGB regeln die Rechte des Käufers bei Sachmängeln.
eBay wäscht die Hände – aber da der Verkäufer nicht antwortet, ist eBay verpflichtet, mir die Kontaktdaten des Verkäufers für einen Klageanspruch zur Verfügung zu stellen.
Zum Bußgeld: Haben Sie noch nie von Bußgeldern wegen Parkuhren ohne Parkuhr gehört? Sie wissen doch, dass defekte Parkuhren dasselbe sind wie fehlende Parkuhren.
Da muss man sowas von aufpassen, @yxiloveebaxy, wenn man irgendwo parkt.
Kann teuer werden.
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05-03-2026 20:09
@yxiloveebaxy schrieb:Guten Tag Community,
ich habe im Juni 2025 auf eBay eine Autouhr gekauft. Die Garantie beträgt gemäß deutschem Recht 2 Jahre, und es wurde angegeben, dass die Batterie bis zu zwei Jahre hält.
Vorgestern habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten, da meine Autouhr nicht mehr funktioniert hat.
Ich habe dem Verkäufer sofort geschrieben und um Rückerstattung des Kaufpreises für die Autouhr aufgrund der Garantie sowie um Übernahme der Bußgeldsumme gebeten.
Der Verkäufer hat nach dem Grund für das Bußgeld gefragt und ignoriert mich nun seit 2 Tagen.
Von den Daten des Verkäufers kenne ich nur den Namen auf eBay.
Die Schaltflächen für Rückgabe oder Kontakt zur Support sind nicht verfügbar.
Wie soll ich in dieser Situation vorgehen? Kann der eBay-Support mich hier kontaktieren?
Sollte ich direkt zur Polizei oder ins Gericht gehen? Wer hat Erfahrungen damit?
Danke!
Hm, @perfect-sally ,
bis zu zwei Jahre heisst nich zwei Jahre.
Finde den Fehler.
Selbst mal auf das Teil schauen kam dir nicht in den Sinn ?
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05-03-2026 19:30
Wir sind hier bei ebay und deren AGB. Das BGB kann man ausserhalb ebay gerne anwenden.
Und ja, ebay muss die Daten rausrücken wenn du sie ver**bleep**rt hast. Dazu kann ebay über das Impressum kontaktiert werden.
Und ja, ich weiß was eine Parkuhr ist aber im Eingangspost steht nichts von einer Parkuhr sondern von einer Autouhr. Und wegen einer nicht funktionierenden Autouhr gibt es sicher kein Bußgeld.
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05-03-2026 18:30
eBay wäscht die Hände – aber da der Verkäufer nicht antwortet, ist eBay verpflichtet, mir die Kontaktdaten des Verkäufers für einen Klageanspruch zur Verfügung zu stellen.
Zum Bußgeld: Haben Sie noch nie von Bußgeldern wegen Parkuhren ohne Parkuhr gehört? Sie wissen doch, dass defekte Parkuhren dasselbe sind wie fehlende Parkuhren.
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05-03-2026 18:13
Hallo,
ich gehe davon aus das du eine Parkuhr und Gewährleistung meinst.
Hier müsste man wissen ob es sich um eine neue oder gebrauchte Parkuhr handelt.
Desweiteren kommt es auch darauf an, wie du die Parkuhr samt Batterien im Sommer und Winter gelagert hast.
Der Käuferschutz von eBay ist schon abgelaufen und deswegen gibt es auch keine Schaltfläche mehr.
Vor Gericht bekommst du meiner Meinung nach eher nicht Recht und was soll die Polizei machen?
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05-03-2026 17:01 - bearbeitet 05-03-2026 17:02
Verkäufer geben keine Garantien, das machen nur die Hersteller.
Und ebay ist auch nicht für deine Verbraucherrechte zuständig, die müssen selbst durch gesetzt werden.
Ebay wird dich diesbezüglich nicht kontaktieren, ebay ist da schon längst raus.
Ich habe auch noch nie gehört, dass es wegen einer nicht funktionierenden Uhr im Auto eine Strafe gibt!
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05-03-2026 16:37
Guten Tag Community,
ich habe im Juni 2025 auf eBay eine Autouhr gekauft. Die Garantie beträgt gemäß deutschem Recht 2 Jahre, und es wurde angegeben, dass die Batterie bis zu zwei Jahre hält.
Vorgestern habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten, da meine Autouhr nicht mehr funktioniert hat.
Ich habe dem Verkäufer sofort geschrieben und um Rückerstattung des Kaufpreises für die Autouhr aufgrund der Garantie sowie um Übernahme der Bußgeldsumme gebeten.
Der Verkäufer hat nach dem Grund für das Bußgeld gefragt und ignoriert mich nun seit 2 Tagen.
Von den Daten des Verkäufers kenne ich nur den Namen auf eBay.
Die Schaltflächen für Rückgabe oder Kontakt zur Support sind nicht verfügbar.
Wie soll ich in dieser Situation vorgehen? Kann der eBay-Support mich hier kontaktieren?
Sollte ich direkt zur Polizei oder ins Gericht gehen? Wer hat Erfahrungen damit?
Danke!
Gelöst! Gehe zu Lösung.