13-04-2021 05:41
Ein Bieter hat sein Gebot mit der Begründung zurückgezogen einen falschen Gebotsbetrag eingegeben zu haben. Laut Ebay-Richtlinie sollte der Käufer unmittelbar nach der Rücknahme den korrekten Gebotsbetrag angeben, was dieser nicht getan hat. Ist die Rücknahme damit noch rechtmäßig oder kann ich dagegen etwas unternehmen?
Du kannst niemand dazu zwingen das er noch mal bietet.
Leider macht Ebay ja selbst die Gebotsrücknahme möglich.
@hanshackendahl es sind zwei Bieter.... und die würde ich beide bei mir sperren.
https://www.ebay.de/bfl/viewbids/154410984124?item=154410984124&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
setz die Accounts auf deine Bietersperrliste
Und zu diesen Angeboten lass dir gesagt sein, dass die Kategorie FALSCH ist, du verkaufst hier lediglich die OPV und diese Pappen gehören nicht in die Kategorie Grafikkarten
sondern unter sonstige
und richtig wäre die Headline, dass man unmissverständlich zuerst die VERPACKUNG erwähnt, so wie hier
du solltest immer darauf achten, dass Artikel in der richtigen Kategorie eingestellt sind.
Der Karton ist nicht in der richtigen Kategorie eingestellt, aber das kannst du nicht mehr ändern, weil Gebote drauf sind.
Ein anderer Bieter hat ein Gebot mit der Begründung zurückgezogen dass die Artikelbeschreibung nachträglich geändert wurde, was definitiv nicht stimmte. Leider habe ich inzwischen selbst gemerkt dass sich bei Ebay niemand um die Einhaltung der eigenen Regeln schert. Es gibt nicht einmal die Möglichkeit sich über regelwidrige Gebotsrücknahmen zu beschweren. Das eröffnet ungeahnte Möglichkeiten, mithilfe eines Zweitkontos oder Komplizen lassen sich prima die Höchstgebote auschnüffeln indem jener einen absurden Betrag eingibt und anschließend sofort das Gebot zurückzieht, mit der Begründung die Kommataste hätte nach der ersten Ziffer geklemmt. Immerhin gibt es diese Möglichkeit in den letzten Stunden vor der Auktion nicht mehr, das ist aber nur ein schwacher Trost.