04-07-2014 15:17
Hi, aus gegebenem Anlass musste ich eine von mir ausgestellte Auktion abbrechen, da der Artikel nicht mehr Verfügbar ist. Jedoch war schon ein Gebot auf dem Artikel. Nun habe ich folgende Nachricht erhalten:
Hallo pave_low1990,
Der anderweitige Verkauf berechtigte Sie allerdings nicht zum vorzeitigen Beenden des Ebay Angebotes!
Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen. Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB.
Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe eines des Artikels gemäß Artikelbeschreibung.
Sie haben sich folglich mir gegenüber wegen Nichterfüllung schadenersatzpflichtig gemacht (§ 280 BGB). Die Höhe des Schadenersatzanspruches bemisst sich anhand der Differenz zwischen Verkehrswert der Kaufsache und dem Kaufpreis. Im vorliegenden Fall also 240,- EUR.
Um die Sache gütlich zu erledigen, biete ich Ihnen folgenden Vergleich an:
1. Sie bezahlen 100,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag erledigt
Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung.
Sollte eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, werde ich den Anspruch erforderlichenfalls titulieren lassen. Ich hoffe das ist nicht nötig, denn die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Fall klar. Dadurch würden jedenfalls erhebliche (vermeidbare) Verfahrenskosten entstehen.
Überlegen Sie es sich
In der zweiten Nachricht wurde mir direkt mit dem gang zum Anwalt gedroht. Was soll ich nun machen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo @pave_low1990 ,
du hast Post.
Klick mal auf den kleinen grauen Umschlag oben auf dieser Seite.
Du bist vor dem Abbrechen von ebay gewarnt worden und hast die Warnung mißachtet und Dich nicht für die Konsequenzen interessiert. Jetzt stehst Du für Deinen Fehler gerade. Ohne oder mit Gericht.
Verträge sind zu erfüllen.
Wenn es der Bieter ist, den ich vermute, ist u.U. kein Vertrag zustande gekommen.
Also halte dich bitte mit derart pauschalen Aussagen etwas zurück.
es gibt vom Gericht Alzey ein für deinen Fall eventuell anwendbares Urteil:
Wenn sich Käufer auf solche Abzocken spezialisieren, also immer niedrige Gebote abgeben und warten bis mal eine der Auktionen vorzeitig beendet wird um dann zu klagen, dann gilt das als bösgläubig und führt nicht zu einem rechtsgültigen Kaufvertrag.
der Gebotsübersicht von deinem Bieter nach zu urteilen sieht das schon **bleep** danach aus....
@pave_low1990 schrieb:Was soll ich nun machen?
Warten, nicht einschüchtern lassen, ggbfl. den Nachweis verlangen, daß ihm wirklich ein Schaden von 100 Euro entstanden ist.
Bevor eine Fristsetzung zur Lieferung durch einen Anwalt kommt, auf jeden Fall nichts bezahlen.
Dann kannst du immer noch überlegen, ob du es auf eine Klage - die meines Wissens nur ganz selten von Abbruchjägern kommt - ankommen lässt, oder fristgerecht lieferst, bzw Schadenersatz bezahlst.
Vorher gar nix machen!
pave_low1990 schrieb:Was soll ich nun machen?
nenn` mal bitte den Ebay-Nick dieses Users!
" aus gegebenem Anlass"
Was war denn das für ein Anlass?
Ein Eifon, war ja klar:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=261515609082&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565 
Enweder gibst Du das Ding für einen Euro ab oder Du zahlst 100 Euro als Ausgleich, such's Dir aus...
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