22-04-2013 13:42
Hallo,
bei privaten Auktionen/Verkäufen gibt es die unterschiedlichsten Rechtstexte. Welche Informationen muss ich zwingend bringen? Finde leider in den Foren keine wirklich passende Antwort.
Für Tipps und Hinweise vorab meinen Dank!
Hi,
eigentlich nur einen, bei störanfälligen Artikeln: Dass du die zweijährige gesetzliche Gewährleistungsfrist ausschließt.
Wie groß ist bei einem gebrauchten Buch, einem Teller oder einem Kleidungsstück die Chance, dass da ein Gewährleistungsfall eintritt?
Bei allen Artikeln mit Netzstecker oder Batterie ist die Chance viel größer.
Im Übrigen:
Für Sachmängel bei Übergabe haftest du sowieso.
Aus Kulanz zur Rücknahme verpflichtet bist du nie.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Das Verlustrisiko unterwegs liegt beim K.
Das "neue EU-Recht" ist der größte Quatsch überhaupt.