17-04-2017 13:01
Darf ein Verkäufer eine Auktion vorzeitig beenden mit der Begründung "Artikel nicht mehr vorrätig" und dann den Artikel mit dem 4-fachen Preis wiedereinstellen? Nachdem ich Ihn kontaktiert habe und nachgefragt habe, ob bei der Ware (Damenuhr) ein Mangel ist, da mir der Startpreis in der Auktion sehr niedrig vorkam?
Es sieht ganz so aus, als wäre dem Verkäufer ein Fehler beim Einstellen des ersten Angebots unterlaufen, was er jetzt mit dem zweiten Angebot "korrigiert" hat.
Da aber noch kein Gebot auf das erste Angebot abgegeben wurde, hat der Verkäufer völlig korrekt gehandelt. Es ist sein Artikel und solange, wie keiner darauf geboten hat, kann er damit machen, was er will.
Auch die Auktion beenden und zu einem anderen Preis neu einstellen.
Ups- sorry @warenallerart2017-3 - warst ja viiiiel schneller als ich, habe es durch diese gewöhnungsbedürftige Sortierung hier mal wieder übersehen.