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Wann sichert Ebay endlich alle Verkäufe ab?

Bei Amazon sind alle Käufe - egel von welchem Verkäufer - mit der A-Z Garantie abgesichert.

Bei Ebay hat man sich von der Voreinstellung "Paypal akzeptiert" wieder verabschiedet - und zwar gleich so, dass man das nicht wieder mit einem Klick einschalten kann. Angeblich liegt eBay der Käuferschutz ja soooo am Herzen. Aber das Verhalten zeigt was anderes. Aber die Ebay-Einnahmen zahlt nun mal nur der Verkäufer. Und immerhin verdient Ebay ja gut an den vielen Artikeln, die nicht korrekt beschrieben sind.

 

Wenn man wirklich darauf Wert legen würde, dann wäre Paypal akzeptiert gleich in der Suchkreterien ganz oben auswählbar. 

 

Oder man würde alle Artikel einfach absichern. Aber das Geschäft läßt man wohl ehr Amazon machen... Was man wohl langfristig auch am Aktienkurs ablesen kann.

 

Ich zumindest bin 2016 zwei mal reingefallen  und habe mein Geld nicht wiederbekommen. Der Verweis auf den Rechtsweg ist da keine Hilfe. Wegen 20-30€ kommt man da nicht weit.

Gesamtes Thema betrachten

Du bist seit 2001 bei eBay. Da hätte ich ehrlich gesagt ein wenig mehr Wissen im Allgemeinen und Kenntnisse über das Geschäftsmodell von eBay erwartet.

 

Und so ganz ganz du von amazon ja auch nicht begeistert sein, denn sonst wärst du schon längst nicht mehr hier, sondern bereits da wo alles besser ist als bei eBay.  Das ist ja wohl auch Fakt.

 

Du beschwerst dich darüber, dass du bereits zwei Mal abgezogen wurdest und dein Geld nicht zurück bekommen hast. Das ist ärgerlich, keine Frage. Aber das Argument weil der Schaden nur 20,- bis 30,- EUR beträgt käme man nicht weit ist haltlos.

Ich sage nur 5,00 Euro-Knöllchen. Notfalls kommt der Gerichtsvollzieher und treibt die 5,- Euro ein. Das das zehnfache an Gebühren hinzukommt ist das lästige Übel.

 

Die gleichen Rechte hast du aber auch. Auch für 20,- EUR kannst du dem Schuldner einen Mahnbescheis ins Haus schicken.

Dafür brauchst du keinen Rechtsanwalt und keinen Geichtstermin. Man muss sich nur einfach mal mit dem Thema Kaufrecht auseinandersetzen.

 

Im Folgenden erkläre ich dir mal warum eBay überhaupt nicht in der Lage ist die Hilfe so wie du sie dir vorstellst leisten zu können. Im Übrigen ist das amazon nicht anders.

 

Hier mal ein kleiner Überblick über das worum es hier überhaupt geht:

 

 

Allgemeine Bestimmungen

§1 Leistungsbeschreibung

1.

Mittels der eBay-Dienste bietet eBay einen Marktplatz an, auf dem von natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften (im Folgenden: „Nutzer“), Waren und Leistungen aller Art (im Folgenden: "Artikel") angeboten (in dieser Eigenschaft im Folgenden: „Verkäufer“) und erworben (in dieser Eigenschaft im Folgenden: „Käufer“) und sonstige Inhalte veröffentlicht werden können, sofern deren Angebot, Erwerb oder Veröffentlichung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, diese eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge.

 

Auf eBay werden wirksame Kaufverträge gem. § 433 BGB geschlossen.

 

Das eBay-Rechtsportal hält ausführliche Infomationen für Käufer & Verkäufer bereit.

 

Allerdings weist eBay auch unmissverständlich auf folgenden Umstand hin:

 

“Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. eBay übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf verlinkten externen Webseiten keine Gewähr”

 

Und dieser deutliche Hinweis hat folgenden Hintergrund:

 

In Deutschland wird die Rechtsberatung durch das Rechtsberatungsgesetz geregelt.

 

Und da heißt es:

Art. 1 § 1 I 1 RBerG Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...) darf grundsätzlich - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Art. 1 § 8 RBerG Ordnungswidrig handelt, wer
I Nr. 1 fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, (...)
II Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

 

Zusammengefasst heißt das für Käufer und Verkäufer:

 

  1. Der Kaufvertrag wird ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen.

  1. Allgemeine eBay-Hinweise sind unverbindlich und ersetzen nicht die gesetzlichen Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

  2. Die Rechtsberatung ist den Rechtanwälten vorbehalten

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder