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Defekte Ware erhalten, Transportunternehmen lehnt Schaden ab, was jetzt?

Hallo!

 

Ich habe letzte Woche einen Videorecorder von privat bei Ebay gekauft. Paket kam unversehrt an, aber die Ware war defekt. Im Innern des Videorecorders fällt der Motor für die Kassetteneinzugsmechanik rum, ist also unbenutzbar. Da es ein Gerät der vorletzten Baureihe war hat das im Innern ziemlich viele Plastikteile, so ein Schaden könnte entstanden sein auch wenn dass Paket flach auf den Boden gefallen wäre.

 

Versandkosten waren immerhin 16,49€, Verkäufer (100% Positivwertung) versichert mir dass das Gerät vorher einwandfrei funktionierte.

 

Bei Gesamtkosten von 141€ hätte ich allerdings schon gern was Funktionierendes.

 

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Ist der Verkäufer zur Rücknahme und Erstattung verpflichtet oder habe ich jetzt Pech?

 

Gruß

Akzeptiert Lösungen (1)

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@ich_selbern  schrieb:

Hallo!

 

Ich habe letzte Woche einen Videorecorder von privat bei Ebay gekauft. Paket kam unversehrt an, aber die Ware war defekt. Im Innern des Videorecorders fällt der Motor für die Kassetteneinzugsmechanik rum, ist also unbenutzbar. Da es ein Gerät der vorletzten Baureihe war hat das im Innern ziemlich viele Plastikteile, so ein Schaden könnte entstanden sein auch wenn dass Paket flach auf den Boden gefallen wäre.

 

Versandkosten waren immerhin 16,49€, Verkäufer (100% Positivwertung) versichert mir dass das Gerät vorher einwandfrei funktionierte.

 

Bei Gesamtkosten von 141€ hätte ich allerdings schon gern was Funktionierendes.

 

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Ist der Verkäufer zur Rücknahme und Erstattung verpflichtet oder habe ich jetzt Pech?

 

Gruß


Hy<llo @ich_selbern 

 

WER TRÄGT DAS RISIKO BEI VERLUST DURCH VERSAND? 

 

http://www.ebay.de/gds/Versandrisiko-fuer-Kaeufer-und-Verkaeufer-/10000000005717031/g.html

 

  1. Kauf von einem privaten Verkäufer

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). 
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko. 
Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html

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Im Groben kann man sagen:

 

für alle Schäden am Paket, die von außen sichtbar sind, ist der jeweilige Paketdienst verantwortlich, alle Schäden im Inneren (ohne äußere Beschädigung) liegen an mangelnder Polsterung/Verpackung und ist somit Sache des Verkäufers; denn zu seinen Pflichten gehört eine sorgfältige und ausreichende Verpackung, damit die Ware unversehrt ankommt.

 

Es dürfte auch bekannt sein, das die Versender nicht immer behutsam mit den Paketen umgehen, wie gesagt, die sollten auch schon etwas aushalten können.

 

 

Somit dürfte der Verkäufer zur Erstattung verpflichtet sein, so er denn keinen entsprechenden Ersatz besorgen kann.

 

 

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