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Hallo Community,ich habe etwas als gebraucht verkauft.

Ich habe eine Tasche Luxus und 100% original als gebraucht verkauft. Auf den Fotos der Artikelbeschreibung ist der Zustand sehr gut zu sehen. Nun hat der Verkäufer der die Tasche gekauft hat einen Mangel festgestellt und will micht wegen Betrugs anzeigen. Hat sich von seiner Versicherung schon eine Deckungszusage geholt usw. Die Rücknahme hatte ich ausgeschlossen groß und in roten Lettern.

Der Käufer hat mich beschimpft, beleidigt usw.

Ich zitiere mal eine E-Mail

"das ist Betrug, denn selbst wenn die Tasche authentisch sein sollte, ist sie nicht mehr "original", denn so sieht eine "Miu Miu Shopping Pattina Patch" bei fashionette u. auch sonst nirgendwo "original" nicht aus. Dazu kommt, dass Sie Teile, die für die Nutzung maßgeblich sind, entfernt haben.
Ich bin also im doppelten Sinne geschädigt:
1. weiß ich nicht, ob diese Tasche von fashionette ist, da sie nicht so aussieht wie ein "Original", 2. fehlen der Tasche "zugesicherte, für den normalen Gebrauch erforderliche Eigenschaften", so steht das in dem Entwurf, den mir der Anwalt der Rechtsschutzversicherung für die Staatsanwaltschaft gemailt hat.
Das sind Fehler, die Sie gemacht haben u. ich denke, dass Sie das bewusst, also in "betrügerischer Absicht" gemacht haben, da Sie ganz genau wissen, dass die Tasche so überhaupt keinen Wert mehr hat. Wer eine miu will, der will eine "original" miu u. keine verstümmelte, bzw. eine, deren Herkunft ungewiss ist, wie gesagt, bei fashionette gibt es die so nicht u. wer eine große Henkeltasche mit Schultergurt will, der will sie auch umhängen können.
So gehe ich davon aus, dass Sie dies absichtlich verschwiegen haben, im Bewusstsein, auch nur so einen akzeptablen Preis für die Tasche erzielen zu können, all das sind Fehler u. ich bin nicht bereit mich täuschen zu lassen. Mich kostet das ein wenig Zeit und 50 E Selbstbehalt, aber das ist es mir absolut wert, denn ich fühle mich betrogen u. die Angelegenheit ist sehr wohl justiziabel, egal was Sie in Ihrer Anzeige wegen Haftungsausschluss etc. schreiben, gegen geltendes Gestz darf man trotzdem nicht verstoßen.
Unabhängig davon müssen Sie die Tasche sowieso zurücknehemen, das haben Sie bei ebay so hinterlegt.
Ich werde Anzeige erstatten, auf Rückerstattung, sowie Übernahme aller mir und meiner Anwälte entstandenen Kosten, sowie der Verfahrenskosten klagen, wenn ich mein Geld inkl. Porto nicht bis spätestens 31.12.14 zurückhabe.
Ich gebe Ihnen also noch etwas Zeit die Sache zu bereinigen."

 

Ich weiss nicht mehr weiter.

 

Gruß

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