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Ist die Nennung des Herstellers immer eine verbindliche Angabe?

 

Moin B-)

 

Ich eröffne hier mal diese Frage, weil ein anderer Poster steif und fest behauptet, bei Festplatten wäre die Nennung eines Herstellers im Angebot unverbindlich, wenn die gelieferte Festplatte nur die gleiche Leistung aufweist und die selben Eigenschaften hat.

 

Mit der Begründung...

 

 

"Eine Festplatte wird eingebaut, da sieht keiner mehr von welchem Hersteller, hier kommt, es auf die gleiche Beschaffenheit an."

 

... und mit dem Hinweis auf eine angeblich vorhandene Rechtsprechung zu solchen Fällen

 

Allerdings wurde diese Rechtsprechung nicht näher benannt oder die entsprechenden Urteile verlinkt

 

Hier der Thread um den es geht:

 

http://community.ebay.de/question/Verkaufen-Bei-Ebay/K%C3%A4ufer-Schlie%C3%9Ft-Er%C3%B6ffneten/19000...

 

 

Ich bin der Meinung, dass die Nennung eines Herstellers in einer Artikelbeschreibung immer verbindlich ist und dass demzufolge die Lieferung einer Festplatte irgend eines anderen Herstellers immer einen Sachmangel darstellt

 

Aber vielleicht kann hier ja jemand weiter helfen und kennt diese mir unbekannte Rechtsprechung?

 

Ich bin lernfähig 😉

 

Danke im voraus !

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