12-08-2013 17:44
Ich hane einen Scheinwerfer gekauft und mit Überweisung bezahlt.Der Scheinwerfer war als Gebraucht angegeben.Heute habe ich ihn bekommen und er war lose im Karton und nur mit ein paar zerdrückten Schachteln verpackt.Deshalb ist eine Halterung gebrochen.Auserdem ist ein Kabel abgeschnitten worden und am Stecker wurde ein Kontakt herausgerissen und fehlt.Bei einem Gesamtschaden von 20.- lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt nicht.Bei Ebay habe ich den Fall gemeldet.Gillt hier auch der Ausschluß von Gewähleistung/Garantie,da das kaputte Kabel und der Stecker kein Transportschaden ist?