26-05-2015 13:01 - bearbeitet 26-05-2015 13:05
Hallo,
ein ebay-Händler (Eine Saunabau-Firma als GmbH) schreibt in seinen Angeboten unter "Widerrufsrecht":
"Ware wird nicht zurückgenommen"
Private Verkäufer dürfen das natürlich, aber Händler??? Hier gilt doch das Fernabsatzgesetz, oder irre ich mich?
Danke für eure qualifizierten Antworten!
MfG
muskoloeser
ERGÄNZUNG:
Es geht hier nicht um individuell auf Kunden zugeschnittene Produkte, sondern z.B. um einen Temperaturfühler für eine Sauna: