23-06-2019 11:33
Guten Tag,
ich habe eine offensichtliche Fake Creme (Bestätigung durch Parfümerie) gekauft. Verkäuferin weigert sich, diese zurückzunehmen, kann aber auch nicht angeben, woher die Creme stammt, da sie ein Geschenk war.
Jetzt habe ich einn Rücknahmeantrage gestellt, keine Reaktion nach 4 Tagen.
Wann kann ich ich ebay einschalten ?
Habe ich überhaupt eine Chance auf Erstattung, wenn ich per Überweisung bezahlt habe ?
@maha2852 schrieb:Guten Tag,
ich habe eine offensichtliche Fake Creme (Bestätigung durch Parfümerie) gekauft. Verkäuferin weigert sich, diese zurückzunehmen, kann aber auch nicht angeben, woher die Creme stammt, da sie ein Geschenk war.
Jetzt habe ich einn Rücknahmeantrage gestellt, keine Reaktion nach 4 Tagen.
Wann kann ich ich ebay einschalten ?
Habe ich überhaupt eine Chance auf Erstattung, wenn ich per Überweisung bezahlt habe ?
Hallo @maha2852
ja, den Anspruch hast du sehrwohl, aber ebay kann dir nichts erstatten, weil du eben mit Überweisung gezahlt hast. Nur bei Zahlung mit PP hast du Käuferschutz.
Ergo liegt es an dir allein, dich mit dem VK auseinander zu setzen, ggfs. auch gerichtlich.
Auch wenn hier die VK Nichtwissen angibt, Nichtwissen schützt keinen VK davor, hier evtl. Fakes zu verkaufen.
Der Verkauf ist eben nicht erlaubt.
Die VKin weigert sich obwohl du schriftlich nachweisen kannst, dass sie einen Fake verkauft hat?
Die würde mich kennenlernen.
@maha2852 schrieb:Guten Tag,
ich habe eine offensichtliche Fake Creme (Bestätigung durch Parfümerie) gekauft. Verkäuferin weigert sich, diese zurückzunehmen, kann aber auch nicht angeben, woher die Creme stammt, da sie ein Geschenk war.
Jetzt habe ich einn Rücknahmeantrage gestellt, keine Reaktion nach 4 Tagen.
Wann kann ich ich ebay einschalten ?
Habe ich überhaupt eine Chance auf Erstattung, wenn ich per Überweisung bezahlt habe ?
Servus @maha2852
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