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Habe ich das Recht Ruecknahme zu machen,wenn der Verkaeufer nicht auf die Meldung zur Ruecknahme reagiert ! 3001;1 einstatt 301,1 eingegeben

Hallo ihr Lieben;

 

Es war so,ich habe auf ein Handy Geboten,als ich in den letzten 3 stunden 301;1 eingeben wollte,habe ich ausversehen 3001;1 abgegeben und daraufhin habe ich die Rueckmeldung gemacht,und e-bay sagte,ich sollte es den Verkaeufer per mail schreiben,weil er allein es loeschen kann,er hat auf die mail nicht reagiert und ich dachte schon,dass mein Gebot von Ihm Geloescht wurde.

 

Als die Auktion dann bei 3061+ Versandkosten aufhört,schreibt er mir,dass ich es bezahlen soll.ich habe ihm geschrieben ,dass ich ihm ne mail zur Rücknahme geschickt habe,und er meinte dass er nichts bekam,obwohl ich die maikl gespeichert habe.

 

Jetzt droht mit anwalt !!

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fidderallala
Auf Erkundungstour

Bin Jurastudent im Letzten Semester und weiss 100% dass ich recht habe/

 

:^O Selten so gelacht :^O

 

Na, da musst du dich aber noch gewaltig anstrengen, deine Ausdrucksweise zu verbessern.

 

Juristen müssen rhetorisch absolut TOP sein, sonst wird das nichts mit Plädoyers oder Richtersprüchen.

 

Bei dir habe ich eher den Verdacht, dass du noch nicht mal volljährig bist.

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