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Vertragsrücktritt nach Eröffnung Nicht bezahlter Artikel

Trifft es eigentlich zu, dass nach der Eröffnung des Verfahrens für einen nicht bezahlten Artikel dieser Vorgang trotz Vertragsrücktritt dr.rch den K vom gewerblichen VK nicht mehr zurückgenommen werden kann ? - und dann zwangsläufig einen Vermerk nach sich zieht gegen den dann separat Einspruch eingelegt werden muss (wieso geht dies nicht mehr per Mail?).

 

Vielen dank für konstruktive hilfreiche Infos - man lernt ja nie aus.

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schrieb:

Trifft es eigentlich zu, dass nach der Eröffnung des Verfahrens für einen nicht bezahlten Artikel dieser Vorgang trotz Vertragsrücktritt dr.rch den K vom gewerblichen VK nicht mehr zurückgenommen werden kann ? - und dann zwangsläufig einen Vermerk nach sich zieht gegen den dann separat Einspruch eingelegt werden muss (wieso geht dies nicht mehr per Mail?).

 

Vielen dank für konstruktive hilfreiche Infos - man lernt ja nie aus.


@ebuyer-2007

 

meines Wissens kann ein Fall bzgl. Nichtzahlung nicht mehr in einen Transaktionsabbruch umgewandelt werden, das dürfte korrekt sein

 

früher war der Link dazu im Fall vorhanden, der wurde aber irgendwann entfernt, wenn ich mich richtig an meinen letzten Fall erinnere

 

das war dann beim Punkt "Fall schliessen" - geht bei einem Nichtzahler ja nur mit Zahlung erhalten (dann gibt's die Provision nicht erstattet) oder mit Zahlung nicht erhalten (Provisionserstattung für den Verkäufer, Verwarnung für den Käufer)  und hieß "stattdessen Transaktion abbrechen" (mit Provisionserstattung für den Verkäufer, keine Verwarnung für den Käufer) ... wobei letzteres ja auch umbenannt wurde


schrieb:

Trifft es eigentlich zu, dass nach der Eröffnung des Verfahrens für einen nicht bezahlten Artikel dieser Vorgang trotz Vertragsrücktritt dr.rch den K vom gewerblichen VK nicht mehr zurückgenommen werden kann ? - und dann zwangsläufig einen Vermerk nach sich zieht gegen den dann separat Einspruch eingelegt werden muss (wieso geht dies nicht mehr per Mail?).

 

Vielen dank für konstruktive hilfreiche Infos - man lernt ja nie aus.


Servus @ebuyer-2007

 

Der Falleröffner hat doch nicht nur eine Möglichkeit.

Er kann den Fall mit Vermerk schließen...indem er Ebay sozusagen bestätigt,

dass trotz Nichtzahlerfall kein Geldeingang zu verbuchen ist.

 

Er kann aber auch einfach gar nichts machen;

dann wird - soweit ich weiß - der Fall ohne Auswirkung geschlossen.

 

Er könnte auch schließen und die Zahlung angeben.
Das käme hier ja nicht in Frage,

weil er ja schließlich die Provision zurückbekommen möchte.

Ob es für Gewerbliche einen Punkt "schließen wg. Widerruf" gibt,

weiß ich nicht,

sollten Dir aber Poster mit Gewerbe sagen können.

 

 

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