am 29-12-2017 16:39 - zuletzt bearbeitet am 30-12-2017 13:41 von kh-marina
Eine Jacke wird als neu angeboten, erhalten offensichtlich getragene Jacke mit starkem Pilling an den Ärmeln und Pilling an anderen Stellen. Verkäuferin will erst nach Erhalt erstatten, ein Schelm, wer Böses dabei denkt, will Rückversand nicht tragen, bagatellisiert, was den Zustand nicht besser macht, und empfiehlt: "Um sicher zu sein, kaufen Sie in Zukunft nur im Geschäft, suchen kein Schnäppchen bei Ebay. Für €69 für so eine hochwertige Jacke ist ein "Schnäppchen", die bekommen Sie nirgendwo im Geschäft!"
1. stimmt eigentlich: im Geschäft bekommt man keine neuen Sachen mit Tragespuren
2. Ebay steht synonym für Schnäppchen?!
Eine Frage dazu habe ich nicht wirklich, dies ist mehr informativ zu sehen.
Anstatt hier öffentlich jemanden zu diffamieren:
Wo steht geschrieben, dass du hier ein Recht auf Schnäppchen hast?
Eine wirkliche Frage hast du nicht, aber ich:
WO ist denn dann deine entsprechende Bewertung an deine Verkäuferin?
Habt ihr kommuniziert oder ist es einfacher, mal eben einen Verkäufer öffentlich im Forum bloßzustellen?
Andersrum: Wäre es dir lieb wenn ich rausposaune, dass du 2 Gebotsrücknahmen im Profil hast und anfange zu lamentieren ob die wohl berechtigt waren oder du unebrechtigt zurückgezogen hast?
Nur die Verkäuferin behauptet, daß das ein "Schnäppchen" sei.
Der TE hält es für wertlosen Gammel aus der Kleidersammlung.
Der TE fühlt sich von der Verkäuferin abgezockt.
Informativ?
Ich nenne sowas ganz umgangssprachlich *anprangern*
Informieren kann ich mich im gesammten Profil!
Der VK hat keine Gebotsrücknahmen!
Ein Verkäufer verkauft und bietet nicht.
Dann muß er auch keine Gebote zurücknehmen.