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Warum muss man immer erst klagen um an sein Recht zu kommen?

Hi@all,

 

habe vor kurzem 151322631553 und 151322686560 ersteigert.

 

Sofort mit dem VK Kontakt wegen der Abholung aufgenommen.

 

Per E-Mail versteht sich.

 

Als Reaktion kam zurück, ich würde ihm meine Telefonnummer andrehen.

 

Ja klar steht in jeder unserer E-Mails eine Telefonnummer. Dazu ist man laut Gesetzgeber verpflichtet.

 

Zudem schreibt der VK ich solle mich doch an dem Tag melden, zwecks Zeitpunkt und Ort und wenn ich den Artikel nicht bis Donnerstag abhole, wird er wieder eingestellt! 


Also ging 5 Stunden vorher dem Termin eine SMS raus. Keine Reaktion. Als dann mitgeteilt wurde, man sei unterwegs, 

kam eine E-mail, in der steht man verhönht den VK und wir sollten es vergessen etc..................

 

Also wenn man sich mal die ganze Verkaufsliste des VK´s http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=berlinli50 so anschaut, frage ich mich, ob dieser nicht gewerblich handelt.

 

Soviel Computerzeugs hat man doch nicht wirklich privat rumliegen???

 

Was meint Ihr, sollte ich Erfüllungsklage einreichen oder es wegen den geringen Wert der Sachen es bei der von mir entsprechend abgegebenen Bewertung belassen???

 

Bin auf Eure Meinung gespannt!

 

gruss

 

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