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Widersprüchliche Angaben bei Privatauktion bez. Rückgaberecht - was gilt?

Hallo,

 

mich würde mal interessieren, wie es sich verhält, wenn ein Privatverkäufer widersprüchliche Angaben zum Thema Rückgabe in seiner Auktion macht.

Und zwar steht oben im Angebot (rechts neben dem Foto) hinter "Rücknahmen": "Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben". Klickt man auf weitere Details, gelangt man zur "Widerrufsbelehrung". Dort steht dann nur kurz und knapp "Frist: 14 Tage" und "Rücknahmebedingungen: Rücknahmen akzeptiert" (und, dass ich die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung zu tragen habe).

 

In der Artikelbeschreibung selbst steht aber, die mehr oder weniger (ausgeschmückte) übliche Klausel:

 

"Privatverkauf, daher keine Garantie, keine Rücknahme und kein Umtausch."

 

Was gilt jetzt?

Gibt es da Erfahrungs- oder Richtwerte? Wie verhält sich ebay da (wenn man Käuferschutz hat)?

Die Sache könnte nämlich u.U. etwas knifflig werden, wenn es sich um ein technisches Gerät handelt. Wenn der Privatverkäufer die Rücknahme ablehnt, verlangt ebay ja zunächst ein Gutachten, das den technischen Mangel bestätigt. Wenn ich mich aber auf das Widerrufsrecht berufen könnte, bräuchte ich das nicht ...

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