25-01-2016 18:34
Ja wo is er denn hin - unser minderjährigesbürschchenbeitrag ?
Ab ins Nirwana ?
Wollte gerade was vom Taschengeld§ dazu beitragen oder ob das vielleicht zutreffen könnte :
Geschäftsunfähig sind jedoch neben Minderjährigen unter sieben Jahren auch Personen (gleich welchen Alters), die sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der die freie Willensbestimmung ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist. Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind nichtig, also rechtlich unwirksam. Die Regelung findet sich in § 104 BG