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ist das fair?

ich habe vor kurzem auf einen antiken Tisch geboten und nicht den Zuschlag bekommen, nach einigen Wochen ist mir aufgefallen, dass der gleiche Tisch wieder in einer Auktion ist. Daraufhin habe ich beim Verkäufer mal ein wenig recherchiert und erstaunlicherweise stellte sich raus, dass der Tisch in kurzer Zeit zum dritten mal zum Verkauf angeboten wurde. Das interessante an der Geschichte ist, das etliche andere Artikel in kurzer Zeit auch mehrmals angeboten worden sind. Natürlich ist die Käufer und Bieterliste verdeckt. Ich vermute ja, was da vor sich gehen könnte.

Lediglich die Überschriften wurden etwas verändert, einige Fotos gespiegelt und neue dazugesetzt.

 

Hier ein Beispiel: für 241 euro, 68 euro und akutell in der Auktion...

 

http://www.ebay.de/itm/seltener-schoner-antiker-Jugendstil-Esstisch-ausziehbar-Nussbaum-ca-1885-Top-...

 

http://www.ebay.de/itm/traumhafter-antiker-Esstisch-Nussbaum-ausziehbar-ca-1880-/360964553696?nma=tr...

 

http://www.ebay.de/itm/schoener-antiker-Gruenderzeit-Esstisch-Nussbaum-ausziehbar-ca-1880-/360946502...

 

 

 

ich finde das nicht nur unfair, sondern frage mich, ob das nicht schon strafrechtlich relevant wäre?

Gesamtes Thema betrachten

http://community.ebay.de/t5/Sicherheit-f%C3%BCr-K%C3%A4ufer/Straf-und-zivilrechtliche-Folgen-von-quo...

 

Wenn Du bei einer der verlinkten Auktion "Ranglistenzweiter" warst und Du tatsächlich vorhast, das durchzuziehen, dann würde ich Dir anwaltliche Beratung vorschlagen. Der soll sich das Urteil des OLG Rostock v. 11.06.2014, Az. 1U90/13, besorgen. In diesem Fall, der Beklagte hatte mehrere Auktionen mit einem "eigenen/befreundeten" Account abgeschlossen, bekam der Kläger, "Ranglistenzweiter", Recht, weil das OLG Rostock die Gebote des Höchstbietenden als "unwirksam" eingestuft hatte. Es war also mit dem "Ranglistenzweiten" ein Kaufvertrag entstanden, obwohl sein Höchstgebot vom Pusher überboten worden war.

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