05-08-2017 22:09
Guten Abend @gudi1930
Hast du die Antwort in deinem ersten Thread nicht gelesen?
http://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Artikel-nicht-erhalten/qaq-p/3426973
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dir den Kaufpreis zurückzuzahlen. Er hat seine Pflicht mehr als erfüllt. Somit war die Käuferschutzentscheidung zugunsten des Verkäufers völlig richtig.
Ich würde dir empfehlen, dem Verkäufer nochmals Versandkosten zu zahlen und ihn zu bitten, erneut zu versenden. Nach dem Versand soll er dir unbedingt die Sendungsnummer mitteilen, damit du den Versandverlauf sofort online verfolgen kannst. Und dann siehst du ganz genau, wann das Paket ankommen soll und kannst dich darauf vorbereiten.