02-05-2017 09:32 - bearbeitet 02-05-2017 09:41
Hallo,
was soll ich machen ?
Am 15.4. einen Artikel versteigert, nur Selbstabholung
Käufer machte einen Abholungstermin und ist nicht erschienen
Käufer eröffnet einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels
Jegliche Kontaktaufnahme im Sande verlaufen, Käufer stellt sich tot
Abbruch des Verkaufs nicht möglich wegen dem geöffneten Fall.
Käufer hat unverschämt auch noch negativ bewertet.
Welche Möglichkeiten habe ich noch ?
P.S. Ich kann keinen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels öffnen da der Käufer bereits einen eröffnet hat.
Ich kann den Verkauf auch nicht abbrechen weil ein Fall eröffnet ist.
Ebay meldet sich auch nicht trotz mehrer Mails an den Kundenservice
@warbird2000 schrieb:Hallo,
was soll ich machen ?
Am 15.4. einen Artikel versteigert, nur Selbstabholung
Käufer machte einen Abholungstermin und ist nicht erschienen
Käufer eröffnet einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels
Jegliche Kontaktaufnahme im Sande verlaufen, Käufer stellt sich tot
Abbruch des Verkaufs nicht möglich wegen dem geöffneten Fall.
Käufer hat unverschämt auch noch negativ bewertet.
Welche Möglichkeiten habe ich noch ?
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Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.
und auf die Sperrliste setzen: Sperrliste und Eingeschränkter Käuferkreis
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum xx.xx.2017, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!
Negativ Bewertung vom Käufer, der nicht gezahlt hat.
Du kannst den Käufer über das Bewertungsportal
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?LeaveFeedback2 melden.
Infos dazu:
http://sellerupdate.ebay.de/autumn2012/report-buyer