22-11-2018 12:21
Hallo,
ein Käufer hat einen Weihnachtskalender bzw. Artikel zum Befüllen eines solchen ersteigert.
Der Käufer zahlt nicht und reagiert auch auf keine Mail. Fall bei ebay wurde eröffnet.
Die allgemeinen Formalitäten, Fristen, Stornierung Kaufvertrag in so einem Falle sind mir alle bekannt.
Ärgerlich ist, dass durch Einhaltung der entsprechenden Fristen der Artikel selbst nach erfolgreicher
Vertragsauflösung nun nicht mehr verkaufbar ist sondern frühestens nächstes Jahr in der Vorweihnachtszeit.
Es geht "nur" um 20 €, so dass das Auffahren ganz schwerer Geschütze wie Anwalt, Klage völlig unverhältnismäßig wäre.
Trotzdem würde ich dem Käufer gerne klarmachen, dass das so nicht geht. Er nimmt mit seinem Verhalten (es war ein Sofortkauf
und somit eine bewußte Handlung und kein Gebot, was lange vorher abgegeben, am Ende zufällig das höchste war und
vielleicht inzwischen vergessen wurde) auch anderen Interessenten die Chance, den Artikel zu erwerben.
Kann man hier z.B. Schadenersatz oder ähnliches fordern? Hat jemand mit solchen "saisonbedingten" Verkäufen Erfahrung,
könnte ja beispielsweise genauso auf Wintersportgeräte, Ostern oder ähnliches zutreffen.
Danke!
wenn du kein Interesse daran hast, am Kaufvertrag festzuhalten, ist das dein persönlicher Luxus
Schadensersatz ?
welcher Schaden ist denn entstanden ...... du hast doch den Artikel noch bei dir
zudem sind deine "Befüllartikel", keine Artikel, die ausschließlich zu Weihnachten verkauft werden können