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Manuelle Überprüfung Warnhinweis

„Warnhinweis – Angebote für den Verkauf außerhalb von eBay“ 264203081609 - Damen Strick Pullover Art. Nr. 075/817 in grün Gr. 004 (48-50).

 Ist das ein Witz? Geht’s Ihnen gut? Welche Angebote außerhalb eBay? Wegen paar Cent?
Dieser Behauptung bzw. Verleumdung sind unbegründet, beweise gebe keine Und ich verbitte mir solche Unterstellungen.
miezekatz1968 hatte mit mir Kommuniziert, da war allerdings alles über Sofort kauf die Rede.
Hat jemand überhaupt unseren Mails zur ende Gelesen?
Also Käuferin miezekatz1968: wollte bei mir dringend ein Pulli kaufen. Es war aber bei mir kein Sofort Kauf Angebot, wenn die Käuferin miezekatz1968: entscheiden sollte dann hatte ich die vorgeschlagen das ich Angebot beende und per Sofort Kauf anbiete. Es war nur die Rede: „übrigens per sofort Kauf Angebot ich muss noch fast % außer Verkaufsgebühren % bei eBay bezahlen, bleibt für dieser Stress nichts übrig.“ Das ist eine Bestätigung das ich der Pulli per Sofort Kauf anbieten wollte und nicht wie jemand von eBay behauptet hat, ohne Gründe „Verkauf außerhalb von eBay“ Ich verbitte Euch diese Unterstellungen.
PS: Es war nur die Rede: per sofort Kauf Angebot. Fragen Sie bitte Mitglied miezekatz1968 

Von miezekatz1968: Hallo und danke für Ihre Antwort.
Werde schauen, dass ich was anderes finde. Brauche das Teil am Samstag, ist mir doch zu unsicher, ob es pünktlich ankommt.
Die Käuferin hatte anderes überlegt (wegen Zeit druck) und der Kaufvertrag zwischen uns kam nicht zustande. Der Artikel ist wieder zu kaufen. Alles nur rügen, unbegründet, unseriös.
Ich dachte da Arbeiten nur Profi, leider hatte mich geiert, sehr schade. Man lernt nicht aus.
Trotzdem MfG.
Dilger.

 

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bulawarus2008  schrieb:

„Warnhinweis – Angebote für den Verkauf außerhalb von eBay“ 264203081609 - Damen Strick Pullover Art. Nr. 075/817 in grün Gr. 004 (48-50).

 

 Ist das ein Witz? Geht’s Ihnen gut? Welche Angebote außerhalb eBay? Wegen paar Cent?
Dieser Behauptung bzw. Verleumdung sind unbegründet, beweise gebe keine Und ich verbitte mir solche Unterstellungen.
miezekatz1968 hatte mit mir Kommuniziert, da war allerdings alles über Sofort kauf die Rede.
Hat jemand überhaupt unseren Mails zur ende Gelesen?
Also Käuferin miezekatz1968: wollte bei mir dringend ein Pulli kaufen. Es war aber bei mir kein Sofort Kauf Angebot, wenn die Käuferin miezekatz1968: entscheiden sollte dann hatte ich die vorgeschlagen das ich Angebot beende und per Sofort Kauf anbiete. Es war nur die Rede: „übrigens per sofort Kauf Angebot ich muss noch fast % außer Verkaufsgebühren % bei eBay bezahlen, bleibt für dieser Stress nichts übrig.“ Das ist eine Bestätigung das ich der Pulli per Sofort Kauf anbieten wollte und nicht wie jemand von eBay behauptet hat, ohne Gründe „Verkauf außerhalb von eBay“ Ich verbitte Euch diese Unterstellungen.
PS: Es war nur die Rede: per sofort Kauf Angebot. Fragen Sie bitte Mitglied miezekatz1968 

Von miezekatz1968: Hallo und danke für Ihre Antwort.
Werde schauen, dass ich was anderes finde. Brauche das Teil am Samstag, ist mir doch zu unsicher, ob es pünktlich ankommt.
Die Käuferin hatte anderes überlegt (wegen Zeit druck) und der Kaufvertrag zwischen uns kam nicht zustande. Der Artikel ist wieder zu kaufen. Alles nur rügen, unbegründet, unseriös.
Ich dachte da Arbeiten nur Profi, leider hatte mich geiert, sehr schade. Man lernt nicht aus.
Trotzdem MfG..

 


@77bulawa2008


ganz ehrlich? Deine Wortwahl gegenüber dem Kundenservice - auch wenn Dein Beitrag hier im Hilfeforum gelandet ist - ist eine Frechheit


dass der ganze Vorgang automatisiert ist, hat ja katzenjogi schon geschrieben ...


... dann vor mir noch was zu Deinem "Kleingedruckten":


"Mit ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie, dass Sie sich zur Abnahme verpflichten auf den Umtausch,
Reklamationen usw. ausdrücklich verzichten. Verkäufer haftet nicht für Tipp u. Datenübermittlungsfehler, Änderungen, Irrtümer sowie Eingabefehler u. Zwischenverkauf ist mir vorbehalten."


Selbstverständlich muss ein Käufer NICHT auf das Recht der Reklamation verzichten - Du hast alles korrekt zu beschreiben, auch die Gebrauchsspuren, Lagerungsspuren oder was auch immer und wenn der Artikel nicht beschriebene Mängel hat, bist Du sehr wohl "haftbar"


für Tippfehler bist Du auch verantwortlich - jedenfalls dann, wenn Du z.B. falsche Maße angibst oder eine falsche Anzahl, Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) sind davon ausgenommen


Zwischenverkauf ist Dir zumindest laut BGB vorbehalten, Du darfst es auch so formulieren - allerdings verstösst es gegen die Grundsätze und kann zudem mit Bietern / Käufern zu Problemen führen, sofern Du diesen "Zwischenverkauf" erst nach einer Gebotsabgabe oder einem Verkauf geltend machen willst

 

 

ach ja: auch hier wird wird mal wieder die "Verkäufernotiz" missbraucht - da gehört ausschliesslich eine Zustandsbeschreibung bzw. eine Ergänzung der Zustandsbeschreibung mit rein, wenn man das - warum auch immer - nicht in der AB mit unterbringen will ... Maße, Material, Farben etc. haben da NICHTS zu suchen

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