am 29-07-2017 09:53 - zuletzt bearbeitet am 30-07-2017 10:10 von wierz-ester
Warum löschen Sie mein Artikel, wenn Sie sich vorab Informieren Wissen Sie das Zum töten Freigegeben eine Neuprüfung hat und nicht mehr indiziert ist.
Sollten Sie jetzt mir den Zugang zum Verkauf verweigern werde ich dies meiner Anwältin weitergeben.
Bitte um Stellungnahme
Mit besten Grüßen
@unrated-moviez schrieb:
Warum löschen Sie mein Artikel, wenn Sie sich vorab Informieren Wissen Sie das Zum töten Freigegeben eine Neuprüfung hat und nicht mehr indiziert ist.
Sollten Sie jetzt mir den Zugang zum Verkauf verweigern werde ich dies meiner Anwältin weitergeben.
Bitte um Stellungnahme
Mit besten Grüßen
Mach dich doch nicht lächerlich!
Da wir eine Anwältin nicht reichen.
Ebay treibt den Streitwert so hoch das du schon Pleite bist bevor du den ersten Brief der Änwälte von Ebay hast.
Übrigens ist Ebay der Hausherr.
Die könnten dein Angebot auch ohne jede Begründung löschen.
Und du kannst überhaupt nichts dagegen machen.
Das hast du mit der Ahname der AGB von Ebay selbst akzeptiert, aber wahrscheinlich nie gelesen.
@unrated-moviez
Noch mal, als du dich bei Ebay angemeldet hast wurdest du aufgefordert deren AGB zu lesen und dann zu aktzeptieren.
Und in der AGB steht das Ebay jederzeit ein Angebot löschen kann, auch ohne Begründung.
Has du wenigstens die Grundsätze von Ebay gelesen? Grundsätze - eBay
PS Frag mal deine Rechtsschutzversicherung ob sie gegen Ebay vorgehen werden.
Ich kann mir das nicht vorstellen, aber wenn doch sind wir sehr daran interessiert mehr zu erfahren.