abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

reklamation des Käufers, obwohl der Mangel in der Beschreibung angezeigt wurde

Ich hab eine Armbanduhr als privater Verkäufer als gebraucht verkauft. In der Beschreibung habe ich ausdrücklich auf die reparaturbedürftige Krone hingewiesen und die Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen.Der Käufer droht mit

Rechtsanwalt und fordert die Rücknahme, da die Uhr nicht läuft.

wie soll ich mich verhalten?

Gesamtes Thema betrachten

@caesarhund1000 schrieb:

Ich hab eine Armbanduhr als privater Verkäufer als gebraucht verkauft. In der Beschreibung habe ich ausdrücklich auf die reparaturbedürftige Krone hingewiesen und die Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen.Der Käufer droht mit

Rechtsanwalt und fordert die Rücknahme, da die Uhr nicht läuft.

wie soll ich mich verhalten?


@caesarhund1000

 

Na ja - "Krone reparaturbedürftig" und "Uhr läuft nicht" ist schon ein himmelweiter Unterschied. Aber wenn du das so deutlich in die Beschreibung geschrieben hättest, dass die Uhr nicht geht, dann wären wohl keine 160,- € dabei rumgekommen.

 

Nimm die Uhr zurück, erstatte alle Kosten und dann verkaufe sie ausdrücklich als "defekt" (nicht "gebarucht") oder lasse sie selbst reparieren und verkaufe sie dann wieder.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder