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Falsche Eingabe beim einstellen

Mein Sohn hat am Sonntag sein motorrad zum Kauf angeboten und dabei irgend einen Fehler gemacht das fahrzeug ist noch am selben Abend für 1 Euro versteigert worden was kann er jetzt tun ddas fahrzeug hat einen Wert von 4-5 tausend euro.keiner knn sich erklären was da falsch eingegeben wurde.

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@30.04.1964

 

Hallo -

 

Ihr habt den Fehler gemacht, den Arikel für 1€ zum SOFORTKAUF anzubieten,

nicht als Auktion.

 

Beruft euch beim Käufer auf einen Einstellirrtum nach § 119.

Der Kaufvertrag ist nichtig.

 

Natürlich müsst ihr das Fahrzeug nicht herschenken!!

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