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Frage wegen Falleröffnung

Der Verkäufer, der mir Ware verkaufte, die Mängel aufwies, ist in Urlaub. Wie lange kann ich mir Zeit lassen, den Fall zu melden bevor die Frist verstrichen ist? Oder ob es doch ratsam ist, sofort einen Fall zu eröffnen? Danke für Euren Rat im Voraus

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