31-05-2017 22:42
@chrissi26111984 schrieb:
Wenn was gekauftes abgebrochen würde dann ist es kein Kaufvertrag mehr oder
Kommt drauf an.
Wenn der Kauf in beiderseitigem Einverständnis ...... Käufer und Verkäufer ...... abgebrochen wird, ist der Kaufvertrag damit aufgelöst.
Einseitig kann man keinen Kaufvertrag auflösen.