23-07-2017 00:59
aufgrund einer zu spät entdeckten Information wollte ich von meinem Wiederspruchsrecht gebrauch machen und von meinem Kauf zurücktreten . Dachte auch es sei ein Händler weil er unmengen an Sachen verkauft und verkauft hat !
Hallo @sammyblue64
entscheidend ist der Status des eBayers, also ob er als privater oder gewerblicher Verkäufer angemeldet ist.
Ob sein Handeln trotz privatem eBay-Konto gewerblich zu bewerten ist, müsste das Finanzamt oder ein Gericht entscheiden.