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Handelt es sich hierbei nicht doch um einen Händler für den auch die Wiederspruchspflicht gilt?

aufgrund einer zu spät entdeckten Information wollte ich von meinem Wiederspruchsrecht gebrauch machen und von meinem Kauf zurücktreten . Dachte auch es sei ein Händler weil er unmengen an Sachen verkauft und verkauft hat !

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Hallo @sammyblue64

 

entscheidend ist der Status des eBayers, also ob er als privater oder gewerblicher Verkäufer angemeldet ist. 

 

Ob sein Handeln trotz privatem eBay-Konto gewerblich zu bewerten ist, müsste das Finanzamt oder ein Gericht entscheiden.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder