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Käufer zahlt nicht und beschwert sich nun, er hätte nichts erhalten.

Erst zahlt der Käufer nicht, gibt aber dann zwei Wochen nach dem Kauf vom 27.8.17 doch an, er würde zahlen,

so dass ich am 10.9. die Mitteilungsmail : "Ich werde die Bezahlung in Höhe von..." erhalte und "Kaufabwichlung abgeschlossen" angezeigt wird.

 

Bis heute ist aber immernoch kein Geld eingegangen, weshalb ich diesbezüglich nochmal nachfragte.

 

Daraufhin öffnete der Käufer jetzt auch noch einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels.

Natürlich habe ich den Artikel nicht verschickt, da ich kein Geld erhalten habe!

 

Wie sollte ich mich verhalten?

 

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@saturnkomet schrieb:

Erst zahlt der Käufer nicht, gibt aber dann zwei Wochen nach dem Kauf vom 27.8.17 doch an, er würde zahlen,

so dass ich am 10.9. die Mitteilungsmail : "Ich werde die Bezahlung in Höhe von..." erhalte und "Kaufabwichlung abgeschlossen" angezeigt wird.

 

Bis heute ist aber immernoch kein Geld eingegangen, weshalb ich diesbezüglich nochmal nachfragte.

 

Daraufhin öffnete der Käufer jetzt auch noch einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels.

Natürlich habe ich den Artikel nicht verschickt, da ich kein Geld erhalten habe!

 

Wie sollte ich mich verhalten?

 


du kannst keinen Fall aufmachen Käufer hat nicht gezahlt?

 

bei mir ging es noch letzte Woche....

Wenn der VK eine Nichtzahlung meldet - Fall öffnet - und nach 4 Tagen schließt, bekommt der Vk seine Provision zurück und der  Käufer bekommt einen  Vermerk , der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann!

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!

 

Man kann solche Käufer mit mindestens 2 Vermerken ausschließen! 

 

Sperrliste

 

Eingeschränkter Käuferkreis

 

Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag 

je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..

mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,

–             wenn bis zum xx.xx.2017, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.

–             Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.

 

denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf

sondern bringt dir nur deine Provision wieder!

 

 

 

bei mir ging es noch letzte Woche....

 

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