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Kaufabbruch wg Verdachts auf Bietmanipulation möglich?

Heute endete eine Auktion, auf die ich wg Abwesenheit nicht "in letzter Sekunde" bieten konnte, wie ich das sonst tue.

Also gab ich gestern nacht mein Höchstgebot von 70,05 € ein.
Zehn Minuten bevor die Auktion endete, bekam ich eine Mitteilung, dass ich überboten worden sei. Schade, dachte ich, aber so ist das.
Irgendwie misstrauisch geworden, schaute ich mir dennoch die Gebotsliste am Smartphone an und stellte fest, dass es ein "0-Bewertungsbieter", bzw. "Privat" Bieter war, der mich überboten hatte.
Kurz darauf dann jedoch eine Mail von Ebay, dass ich jetzt doch wieder Höchstbietender sei, das Gebot sei zurückgenommen worden.
Dann - etwa vier Minuten vor Auktionsende - ein erneutes Gebot DESSELBEN Bieters, das mit 70 € ganze 5 Cent unter meinem Höchstgebot blieb, womit ich die Auktion "gewann".
Daraufhin sah ich mir die "Angaben zu Geboten" dieses Bieters an: 23 Gebotsrücknahmen in den letzten 6 Monaten!
Der Verdacht liegt zudem nahe, dass er mit dem Verkäufer kooperiert, da es bei einer parallel endenden Auktion

Das ganze riecht extrem nach Manipulation (Betrug) und ich will vom Kauf zurücktreten.
Frage ist, ob ich diese Manipulation zusätzlich Ebay melden soll - aber WIE, denn ich habe ja keinen Ebaynamen des Scheinbieters, sondern nur das anonymisierte Kürzel.
Zudem die Frage Frage: Warum gibt es keine Möglichkeit, solche Gebotsrücknehmer zu sperren? Warum toleriert Ebay das? Man kann sich mal beim Gebot vertun, aber nicht 23 mal im halben Jahr!


 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Moin @boskabauter,

 

 

du bist nicht zum Kauf verpflichtet.

 

 

 

7.

Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.

 

 Gebotsrücknahme §6 Absatz 7

Antworten (2)

Antworten (2)

Wenn du ein Mal überboten wurdest und so wieder zum Höchstbieter wurdest, dann bist du raus
Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo boskabauter

 

Wenn du einamal überbozten wurdest musst du laut

 

AGB von Ebay den Artikel nicht mehr nehmen.

 

Wobei der Verkäufer auch absolut unschuldig sein kann.

 

Hier gibt es leider genug Spinn.......

 

Gruß

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