18-01-2018 19:51
Obwohl ich einen Fall wegen Nichtbezahlung eines ersteigerten Artikels geöffnet habe bin ich nicht mehr Bereit diesen Artikel an den Käufer auszuhändigen auch wenn er im Nachhinein die Bezahlung durchfürt werde ich den Betrag Rücküberweisen. Ich sehe eine Gefahr obwohl der Artikel so gut wie Neu ist das der Käufer einseitig eine negativen Bewertung durchführt !. Den das Käuferverhalten war sehr sonderbar und der betrag nach 11 Tagen immer noch nicht Überwiesen.
MfG Ingeborg G.
Hallo @ingbrggrim66
Du könntest zwar den geöffneten Nichtzahlerfall jetzt mit einer Verwarnung schließen, falls der Käufer immer noch nicht gezahlt hat (der dann übrigens sein Bewertungsrecht verliert). Kündigen musst Du allerdings den Kaufvertrag trotzdem noch mit einer fest datierten Frist. Sollte der Käufer innerhalb der Frist zahlen, bist Du verpflichtet, den Artikel zu liefern. Was ja auch nicht so schlimm wäre, da der Käufer nicht mehr bewerten kann.
Hallo ingbrggrim66
Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt?
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du musst den Fall nach vier Tagen schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Mozilla Firefox.
@ingbrggrim66 schrieb:Obwohl ich einen Fall wegen Nichtbezahlung eines ersteigerten Artikels geöffnet habe bin ich nicht mehr Bereit diesen Artikel an den Käufer auszuhändigen auch wenn er im Nachhinein die Bezahlung durchfürt werde ich den Betrag Rücküberweisen. Ich sehe eine Gefahr obwohl der Artikel so gut wie Neu ist das der Käufer einseitig eine negativen Bewertung durchführt !. Den das Käuferverhalten war sehr sonderbar und der betrag nach 11 Tagen immer noch nicht Überwiesen.
MfG Ingeborg G.
Guten Abend .....
Wenn der Käufer zahlt wirst du verschicken müssen weil du einen Rechtsgeschäft abgeschlossen , sprich einen Vertrag hast den es zu erfüllen gilt .
Zumal du kein Zahlungsziel in der Auktion verankert hast .
Die Möglichkeit bei Ebay nach 4 Tagen einen Nichtzahlerfall zu eröffnen hat keine Rechtsgrundlage .
Deine persönlichen Befindlichkeiten tun da auch nichts zur Sache .