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Rückerstattung der Gebühren

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

leider kann ich einen Artikel nicht liefern und habe dies dem Käufer mitgeteilt. Dieser weiß leider nicht was er machen muß. Der Verkauf war am 28.11.2015 und heute 07.12.2015 hat er sich bei mir gemeldet. Was er tun müße. Können Sie bitte Ihm schreiben was er tun muß. 

 

Vielen Dank und freundliche Grüße

 

A. G.

Krebs1932

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